Verbrechen gegen Migrant*innen werden vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt und Zement-Aktionär*innen drohen Schadensersatzzahlungen.
Im Browser öffnen

ES GEHT AUCH ANDERS: VÖLKERRECHT. UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG. MEINUNGSFREIHEIT.

JUNI 2026 | NEWSLETTER 111

Die Gleichzeitigkeit von Fortschritten und Rückschlägen ist Teil unserer praktischen juristischen Menschenrechtsarbeit: In einer Zeit, in der das EU-Parlament unter Beifallsstürmen neue drakonische Migrationsverordnungen durchwinkt, kommen einige der an Migrant*innen verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Sprache. Das dort angelaufene Verfahren gegen einen hochrangigen Verantwortlichen des Libyschen Haftlagersystems beleuchtet die europäische Beteiligung an diesem System bisher allerdings nur unzureichend.


Zudem steht der IStGH selbst unter dem Druck von Sanktionen der Trump-Regierung – und diese wirken sich zunehmend auch auf die Wissenschafts- und Pressefreiheit in Deutschland aus. Unser Bericht Grey Zones, Red Lines. Wissenschaftsfreiheit in Recht und Politik verteidigen befasst sich insbesondere mit den unverhältnismäßigen Auswirkungen der Restriktionen auf Wissenschaftler*innen mit Migrationsgeschichte. Deren transnationalen Perspektiven sind unverzichtbar, um demokratische Widerstandsfähigkeit zu stärken und auf dem Weg zur Gerechtigkeit voranzukommen. 

Mehr dazu und zu anderen Fällen in diesem Newsletter.


Das ECCHR-Team

Den Haag, 18. Mai: David Yambio (3. v. l) und weitere Überlebenden und Aktivist*innen erinnern gemeinsam mit Allison West und Jemison Tipler vom ECCHR an Europas Mitschuld ©Clara Marnette

Wenn die Kraft des Völkerrechts greifbar wird

„Es ist ein Moment der Abrechnung, eine monumentale Leistung”. Das sagte unser Partner David Yambio am 20. Mai in Den Haag. Vor dem dort ansässigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hatte soeben eine dreitägige Anhörung im Rahmen der Libyen-Ermittlungen begonnen, die in vielerlei Hinsicht hoffen lässt. Insbesondere, wenn man sich, wie wir im ECCHR, seit vielen Jahren mit IStGH-Strafanzeigen und anderen juristischen Interventionen für umfassende Aufklärung und Ahndung der in der Region und auf dem Mittelmeer begangenen Völkerrechtsverbrechen einsetzt.


Jetzt wurde zum ersten Mal in den seit 15 Jahren andauernden IStGH-Ermittlungen zur Lage in Libyen ein Vorverfahren eröffnet - und der Beschuldigte war bei der Verlesung der Anklageschrift persönlich anwesend. Khaled Mohamed Ali El Hishri werden, als ehemals Verantwortlichen in der libyschen Haftanstalt Mitiga, schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Dass diese Verbrechen nun endlich vor einem internationalen Gericht zur Sprache kommen, dafür haben die Leidtragenden und Überlebenden dieser Verbrechen gesorgt. Trotz aller Versuche, sie unsichtbar zu machen und zum Schweigen zu bringen: Trotz Zwangsarbeit, Folter, Vergewaltigung und anderer Mißhandlungen in Libyen und auf dem Mittelmeer. Trotz weitgehender Entrechtung durch Europas Grenzregime und auch gegen den vom EU-Parlament gerade beschlossenen neuerlichen Abbau von Schutzrechten. In kolonial geprägten rassistischen Gesellschaftsordnungen und innerhalb eines internationalen Rechtssystems, dessen Bürokratie und Begriffe geformt wurden für und durch Bedürfnisse und Gepflogenheiten der Mächtigen im globalen Norden.


David Yambio und 63 weitere Betroffene der Verbrechen haben ihre traumatischen Erlebnisse und Erinnerungen mit dem Gericht geteilt. Ihre Leidensgenoss*innen tragen sie, so David Yambio, heute und für immer mit in den Gerichtssaal. Wo die internationale Justiz etwas verhandeln muss, das sie viel zu lange beschwiegen hat: Verbrechen, die weiterhin tagtäglich unter aktiver Beteiligung europäischer Institutionen, an Schwarzen Afrikaner*innen, an Migrant*innen, Geflüchteten und Libyer*innen begangen werden. Dass es in der Gerichtsanhörung explizit auch um das Verbrechen der Versklavung ging, habe „emotionale und historische Lasten berührt, die mit Worten kaum zu beschreiben sind.”


Spätestens am 20. Juli müssen die drei zuständigen Richter*innen der IStGH-Vorfervahrensabteilung nun entscheiden, ob das Hauptverfahren gegen Khaled Mohamed Ali El-Hishri eröffnet wird. Egal wie ihr Urteil ausfällt, die Anhörung im Mai 2026 hat die Kraft gezeigt, die dem Völkerrecht innewohnt, wenn es konsequent angewendet wird. Das bedeutet für uns, dass endlich auch die europäischen Mittäter zur Rechenschaft gezogen werden müssen. In den dafür nötigen gegenwärtigen und zukünftigen Auseinandersetzungen dienen uns diese Tage im Mai als Wegweiser. 


Mehr zum Fall

Gerechtigkeit braucht Unterstützung

Seit Jahren arbeiten Refugees in Libya und das ECCHR gemeinsam für Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und einen stärker auf die Betroffenen ausgerichteten Ansatz. Wir werden diesen Weg fortsetzen.

Jetzt Fördermitglied werden

VÖLKERSTRAFTATEN UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG

Von Damaskus bis Wien - Hochrangige syrische Regime-Verbrecher vor Gericht

Seit 1. Juni läuft, erstmals in Österreich, ein weiterer Prozess wegen Völkerstraftaten, die in Syrien unter Assad begangen wurden. Mit dem Abteilungsleiter des Geheimdienstes in Raqqa, Khalid Al Halabi, steht der bislang höchstrangige ehemalige syrische Regime-Angehörige vor einem europäischen Gericht. Ein Prozess, der ohne den unermüdlichen Einsatz von Betroffenen und syrischen Jurist*innen nicht möglich gewesen wäre - nach Jahren der Verzögerung durch die österreichische Justiz. Zum Prozessauftakt war Wolfgang Kaleck in Wien: „Angesichts der nach wie vor prekären Situation in Syrien sind Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip wie das Verfahren gegen Al Halabi in Wien von großer Bedeutung für die Aufarbeitung der syrischen Staatsverbrechen.” Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.


Wochen zuvor begann in Damaskus ein erster Prozess seit dem Sturz von Assad gegen einen weiteren hochrangigen Regimevertreter, Atef Najib. Neben Folter und Massakern an der Zivilbevölkerung wird Atef Najib die Verhaftung von Kindern in Daara zur Last gelegt. Sie hatten im März 2011 regimekritische Parolen auf die Fassade ihrer Schule geschrieben und waren daraufhin verhaftet und gefoltert worden. Diese Ereignisse gelten als Auslöser für den Aufstand in ganz Syrien. Für Millionen Syrer*innen ist das Verfahren ein lange ersehnter Moment der Anerkennung des erlittenen Unrechts – der zugleich Fragen nach der Aufarbeitung aufwirft, schreibt Joumana Seif in ihrem Brief aus Damaskus. 


Mehr zum Prozess in Österreich

Deutschlandfunk Nova zum Prozess in Syrien

Lumumba-Ermordung: Juristische Aufarbeitung endet nicht mit dem Tod des Angeklagten

Über 60 Jahre hatte es gedauert, bis die belgische Justiz bereit war, die Beteiligung eines ehemaligen Staatsbeamten an der Ermordung von Patrice Lumumba vor Gericht untersuchen zu lassen. Doch noch bevor der Strafprozess tatsächlich eröffnet werden konnte, ist der Angeklagte, Étienne Davignon, am 18. Mai verstorben. Sein Tod bedeutet allerdings nicht das Ende der juristischen Aufarbeitung. Sowohl Belgiens Rolle in der Ermordung und anschließenden Vertuschung des kongolesischen Unabhängigkeitsführers Lumumba als auch das dahinterliegenden und bis heute fortwirkenden koloniale Unrecht verlangen Aufklärung und Wiedergutmachung. Deshalb wird das ECCHR die Nachfahren von Patrice Lumumba auch bei zukünftigen Zivilklagen unterstützen.


Mehr zum Fall

Brief aus Kyjiw - was Ukrainer*innen fordern

In einem seit 12 Jahren andauernden Krieg – und mittlerweile auch schon im vierten Jahr seit Beginn der großangelegten Invasion Russlands – ertragen die Ukrainer*innen unermessliches Leid: Sie leben unter Raketenangriffen, mit Verlusten, Vertreibung und ständiger Unsicherheit. Nadia Volkova, ECCHR-Partnerin und Menschenrechtsanwältin sowie Gründerin und Leiterin der Ukrainian Legal Advisory Group (ULAG), schreibt aus Kyjiw und reflektiert über die gegenwärtigen Herausforderungen


Ihr Brief aus Kyjiw vermittelt eine persönliche und politische Einschätzung der ukrainischen Gesellschaft inmitten eines andauernden Angriffskriegs. Sie schreibt über Forderungen nach Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht sowie über die Notwendigkeit einer stärkeren Demokratisierung seitens der politischen Führung im Land. Gegenwärtig, so Nadia Volkova, bleiben die Ukrainer*innen weitgehend von Entscheidungen, die ihre Zukunft bestimmen, ausgeschlossen. Obwohl sie die wahren Kosten des Krieges tragen, während internationale Politiker*innen über Frieden debattieren. Sie erläutert, wie Friedensverhandlungen, Bemühungen um Gerechtigkeit und der Wiederaufbau durch gewöhnlichen Ukrainer*innen und nicht allein von politischen Eliten bestimmt werden könnten. Wer auf politische Opportunität statt öffentliche Beteiligung setzt, so ihre Warnung, untergräbt langfristig Gerechtigkeit ebenso wie einen dauerhaften Frieden.


Zum Brief aus Kyjiw

ZDF darf US-Sanktionslisten nicht übernehmen

Keine Zusammenarbeit mit Personen oder Organisationen, die auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten stehen – dazu sollen sich Mitwirkende an ZDF-Sendungen verpflichten. So will es eine neue Compliance-Regel des Senders. Das wirft Fragen auf, insbesondere da die vom US-Finanzministeriums zur Kontrolle von Auslandsvermögen angefertigte OFAC-Liste hier eingeschlossen ist.


Seit seinem Amtsantritt setzt Donald Trump den Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sanktionen gegen dessen Chefankläger und Richter*innen zunehmend unter Druck. Die US-Administration verhängte zudem Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen und Partner des ECCHR. Ein Klima der Abschreckung und des vorauseilenden Gehorsams verstärkt die Reichweite des Sanktionsregimes zusätzlich. Leidtragende dieser Entwicklung sind wie so oft die von Völkerrechtsverstößen Betroffenen. Die Bundesregierung selbst befördert ein Klima, in dem das Völkerrecht als Instrument zunehmend diskreditiert wird und sich selbst öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Druck der US-Administration beugen – mit besorgniserregenden Folgen für die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die internationale Strafjustiz.


Mit einem offenen Brief wendet sich ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck an den ZDF-Intendanten Norbert Himmler und fordert den Sender dazu auf, die Entscheidung rückgängig zu machen.


Zum offenen Brief

Campact-Aufruf unterzeichnen

7.Mai, Berlin, Humboldt Universität: ECCHR Legal Advisor Nerges Azizi (Mitte vorne) und 19 weitere Wissenschaftler*innen im interdisziplinären Austausch. ©BIM

Afghanistans Zukunft gemeinsam neu denken

Der ganztägige Workshop Reimagining Afghan Futures am Berliner Institut für Migrations- und Integrationsforschung erfüllte einen Wunsch vieler Wissenschaftler*innen, die sich mit Afghanistan beschäftigen: mehr Austausch und Fach- und Ländergrenzen hinweg. Nerges Azizi moderierte ein Panel zu Marginalisierung und der Rolle, die Gender, Rassismus und Minderheitenrechte darin spielen. Der besonderen Situation von Exil und Diaspora bei der Frage nach einem zukünftigen Afghanistans war die Auftakt-Session des Workshops gewidmet. In den beiden weiteren Arbeitseinheiten ging es um das Taliban-Regime und den Widerstand dagegen sowie um die afghanische Umweltkrise.


Mehr zum Workshop und den Beteiligten

Europa gegen Straflosigkeit

Anlässlich des diesjährigen europäischen Tages gegen Straflosigkeit (23. Mai) forderte die Global Initiative Against Impunity (GIAI) die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr Engagement für Gerechtigkeit bei den schwersten internationalen Verbrechen zu verstärken. Denn die Gefährdungen von Rechenschaftspflicht nimmt weltweit zu: Neben eskalierenden bewaffneten Konflikten, Demokratieabbau, Angriffen auf internationale Gerichte und Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Betätigung gibt es auch bei Geschlechtergerechtigkeit und Übergangsjustiz bedrohliche Rückschritte. Die GIAI, an der das ECCHR beteiligt ist, betont, wie wichtig der Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), die Unterstützung von Interessenvertretungen, die durch Überlebende geleitet werden sowie eine Stärkung des Weltrechtsprinzips sind.

 

Gerechtigkeit dürfe nicht selektiv sein darf und die Überlebenden müssen im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen: „Wenn Staaten den IStGH untergraben, schwächen sie nicht einfach nur eine Institution, sondern sie schaden uns allen indem sie Rechenschaftspflicht auf ein fragiles, voraussetzungsreiches Konstrukt reduzieren. Die Vertragsstaaten haben sowohl die Befugnis als auch die Verantwortung, den Gerichtshof zu stärken und zu verteidigen, damit er jeden Einzelnen schützen kann, der Opfer von Gräueltaten geworden ist“, so Lala Abgaryan, eine armenische Überlebende.


Zum GIAI-Statement

BUSINESS AND HUMAN RIGHTS

Genverändertes Soja und gesundheitsgefährdende Pestizide: Mit diesem Agrarmodell bewirkt Bayer in Südamerika schwere Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen. ©ECCHR

Glyphosat-Beschwerde: Deutsche Behörden schützen Bayer

Nach einem fehlerhaften Verfahren haben zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene ein Mediationsangebot der zuständigen OECD-Stelle im Bundeswirtschaftsministerium  abgelehnt. Diese für die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zuständige “Deutsche Nationalen Kontaktstelle" (NKS) hatte zuvor zentrale Punkte einer Beschwerde gegen den Agrarchemiekonzern Bayer zurückgewiesen: Weder konkrete Schäden noch Schadensersatzforderungen sollten Gegenstand des Mediationsprozesses sein.


Dabei dokumentiert die Beschwerde gravierende Menschenrechts- und Umweltschäden durch Bayers Geschäftsmodell für glyphosathaltige Pestizide und gentechnisch veränderte Sojabohnen in Südamerika. Bayer entgeht so jeder Verantwortung. In den vergangenen zwei Jahren hatte der Konzern wiederholt versucht, Betroffene außerhalb des vorgesehenen OECD-Beschwerdeverfahrens zu kontaktieren. Mit dieser “soft law”-Taktik, der jetzt auch der NKS-Vermittlungsvorschlag folgt, werden Menschenrechte auf Gefälligkeiten reduziert und unternehmerische Sorgfaltspflichten durch unverbindliche Zugeständnisse ersetzt.


„Die Diskussion abstrakter Richtlinien ändert nichts an der Lage der Menschen, die noch immer unrechtmäßig ihr Land verlieren und durch die in der Sojaproduktion eingesetzten Pestizide von Bayer erkranken“, so Silvia Rojas Castro. „Eine Mediation zu diesen Bedingungen hätte Bayer lediglich ermöglicht, die betroffenen Gemeinschaften für ihr Konzern-Greenwashing zu instrumentalisieren, statt echte Veränderungen zu bewirken.“


Zur Presseerklärung

Zum Investigativbericht des rbb

Verantwortung statt Greenwashing

Deutsche Behörden schützen Bayer, statt Menschenrechte und Umwelt wirksam zu verteidigen. Nach einem mangelhaften OECD-Verfahren lehnten zivilgesellschaftliche Organisationen die Mediation ab. Unterstützen Sie unseren Einsatz für echte Rechenschaft statt Greenwashing. 

Jetzt spenden

Brumadinho-Dammbruch: Verzögerte Verantwortung

Auf Zeit spielen – das scheint die Strategie des TÜV-Süd zu sein, um sich beim Dammbruch in Brumadinho (Brasilien) aus jeglicher juristischer Verantwortung zu ziehen. In einem mittlerweile vier Jahre andauernden Zivilverfahren verstrich Ende Mai eine Anhörung vor dem Landgericht München ohne den zuständigen Manager aus der Münchner TÜV-Süd-Zentrale. Er hat das brasilianische Tochterunternehmen, welches den 2019 geborstenen Staudamm wenige Monate zuvor als sicher zertifiziert hatte, mehrfach besucht. Statt darüber detailliert Auskunft zu geben, war er nun beim Monate zuvor festgelegten Gerichtstermin plötzlich verhindert.


Neben dem Zivilprozess prüft die Münchener Staatsanwaltschaft seit fast sieben Jahren, ob sie Anklage gegen TÜV-Süd-Mitarbeiter erhebt. Bereits 2019 hatten wir gemeinsam mit Misereor und Hinterbliebenen Strafanzeige gestellt. Angesichts der 2029 auslaufenden Verjährungsfrist „ist das ein Versagen gegenüber den Betroffenen – und ein gefährliches Signal an die Branche: Wer zertifiziert, haftet nicht. Genau diese strukturelle  Verantwortungslosigkeit macht globale Zertifizierungssysteme so gefährlich”, so Felipe Bley-Folly. Gleichzeitig macht der Fall Brumadinho deutlich, warum das deutsche Lieferkettengesetz dringend um zivilrechtliche Wiedergutmachungsansprüche ergänzt werden sollte. Die für den Sommer anstehende Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie böte dafür Gelegenheit.


Mehr zum Fall

Mehr zu den Verfahren in Brasilien

Berichterstattung von NDR/WDR/SZ

Klimazerstörer: Wer schadet, der haftet!

Wer schuldhaft Schaden verursacht muss dafür haften – an dieses grundlegende Rechtsprinzip erinnerte Annabell Brüggemann das versammelte Management und die Aktionär*innen von Heidelberg Materials. Auf deren Jahreshauptversammlung am 13. Mai hat sie, ebenso wie Karin Zenning von medico international, gemeinsam mit den kritischen Aktionär*innen die Gelegenheit genutzt, um auf das Menschen wie Umwelt verachtende Geschäftsmodell des multinationalen Baustoffkonzerns zu verweisen. 


Wie auch der Energiekonzern RWE gehört Heidelberg Materials zu den gut 100 Großunternehmen, die für 70 Prozent der weltweit bisher ausgestoßen Treibhausemissionen verantwortlich sind. Zu den Leidtragenden der daraus resultierenden Klimakatastrophe gehören unter anderem 39 Bäuer*innen aus der 2022 durch Starkregen überfluteten pakistanischen Provinz Sindh. Sie verklagen Heidelberg Materials und RWE mit unserer Unterstützung auf Schadensersatz. Die kritischen Aktionär*innen beantragten auf der Versammlung, aus dem Bilanzgewinn entsprechende Rückstellungen zu bilden. Der Antrag wurde abgelehnt.


Doch Annabell Brüggemann warnte in ihrer Rede „dass die pakistanischen Bäuer*innen in ihrem Kampf um ihre Existenz und um Gerechtigkeit nicht locker lassen werden. Gemeinsam mit einer wachsenden Zahl Betroffener weltweit fordern sie Gerechtigkeit. Und sie finden immer mehr Gehör: Urteile wie im Fall des peruanischen Bauern Saul Luciano Lliuya gegen RWE und die zugelassene Klage von Asmania und weiteren Bewohner*innen der Insel Pari gegen den Zementkonzern Holcim zeigen: Große Emittenten können sich ihrer rechtlichen Verantwortung nicht länger einfach so entziehen.“


Mehr zum Fall

Rüstungsexporte: Internationaler Strafgerichtshof vergibt historische Chance

Welche strafrechtliche Verantwortung tragen Vertreter*innen von Rüstungskonzernen und Regierungen, wenn von ihnen exportierte oder genehmigte Waffen bei Kriegsverbrechen eingesetzt werden? Angesichts weltweit steigender Militärausgaben und zunehmenden Angriffen auf die Zivilbevölkerung in den Konfliktgebieten der Gegenwart, muss diese Frage dringend beantwortet werden – nicht nur politisch, sondern auch juristisch. Dazu haben wir schon 2019 auch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgefordert, und zwar erstmals in seiner Geschichte. 


In der damals eingereichten Strafanzeige geht es um Beihilfe europäischer Unternehmen und Regierungsvertreter bei mutmaßlichen Kriegsverbrechen, die im Jemen von Saudi Arabien und den VAE begangen wurden. Die 350-seitige Anzeige haben wir gemeinsam mit gemeinsam mit fünf Partnerorganisationen aus unterschiedlichen Ländern erstellt. Sie enthält detaillierte Informationen zu 26 Luftangriffen der Kriegskoalition, bei denen es sich höchstwahrscheinlich um Kriegsverbrechen gemäß dem Römischen Statut handelt. Trotz klar dokumentierter Fälle wahlloser und unverhältnismäßiger Angriffe lieferten Rüstungsunternehmen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien weiterhin Waffen, Munition und logistische Unterstützung an die Kriegs-Koalition. Regierungsmitglieder und Beamte ermöglichten dies durch entsprechende Exportgenehmigungen.


Nach mehr als sechs Jahren der Vorermittlungen hat der IStGH nun entschieden, keine Ermittlungen einzuleiten. Eine konkrete juristische Begründung lieferte er dafür nicht. Wir setzen unsere Bemühungen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, fort: mit Strafanzeigen in unterschiedlichen Ländern sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


Mehr zum Fall

BORDER JUSTICE

Beweismittel-Zulassung braucht mehr Sorgfalt und weniger Zugangsschwellen

Regionale Menschenrechtsgerichte müssen ihren Umgang mit Beweismitteln zugänglicher und flexibler gestalten. Zu diesem Ergebnis kam die „Evidence Matters“-Konferenz, die vom 11. bis 13. Mai an der Universität Pretoria (Südafrika) stattfand und sich mit der Rolle von Beweismitteln vor Institutionen wie dem African Court on Human and Peoples' Rights und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befasste.

Hanaa Hakiki und Delphine Rodrik analysierten behindernde und unzureichende Ermittlungen bei Fällen von Zurückweisungen an der spanisch-marokkanischen Grenze und verwiesen auf deren koloniale Kontinuität. Es sind Fällen, in denen Antragsteller*innen besonders um ihre Anerkennung als Rechteinhabende kämpfen müssen. Außerdem zeigen sie einen Umgang mit Beweisen und Ermittlungen, die außerhalb der üblichen rechtlichen und menschenrechtlichen Rahmenbedingungen liegen. Auf diese Weise bilden Europas Grenzregime und die Gerichte „einen rekonstruierten kolonialen Raum“.


Wie entscheidend der Umgang mit Beweismitteln bei der Herstellung – oder auch Verhinderung – von Gerechtigkeit ist, zeigt sich auch in Erfahrungen mit unterschiedlichen Beschwerdekommissionen der UNO. Als verbindliche Bestandteile unterschiedlichster UN-Abkommen bieten sie Einzelpersonen die Möglichkeit, eine Verletzung ihrer jeweiligen Rechte geltend zu machen. In einem soeben erschienen Sammelband zu diesem Thema beschreiben Hanaa Hakiki und Marie-Bénédicte Dembour vom Menschenrechtszentrum der Universität Gent in einem Kapitel Erfahrungen mit diesem Rechtsweg im Zusammenhang mit Pushbacks. Im Schlusskapitel formulieren die Menschenrechtsanwälte Lisa Reinsberg und Vincent Ploton gemeinsam mit Hanaa Hakiki Empfehlungen, wie der Umgang mit Beweisen bei UN-Beschwerden klarer, einheitlicher und fairer geregelt werden könnte.

INSTITUT FÜR JURISTISCHE INTERVENTION

Eine neue Welt im Gewand der alten. Radikale Imagination und Möglichkeiten einer gerechten Zukunft

Was wäre, wenn die Art und Weise, wie wir uns heute organisieren, Widerstand leisten und Solidarität aufbauen, bereits den Grundstein für eine andere Welt legt? Dieses Konzept der Präfiguration – also die Idee, dass die Zukunft durch unser Handeln in der Gegenwart gestaltet wird – bildet den Ausgangspunkt einer Podiumsdiskussion mit internationalen Gästen am 2. Juli bei der Spore Initiative in Berlin.


Abhängig von persönlichen, politischen und räumlichen Verortungen ermöglicht die Eingangsfrage vielfältige Antworten. Diese Vielfalt wollen die Diskutierenden fruchtbar machen und sich dabei auf drei zentrale Aspekte konzentrieren: Es geht um die Verteidigung von Bewegungsfreiheit und gleichen Rechten in einer Zeit der Grenzverfestigung, der Kriminalisierung von Migration und des autoritären Nationalismus. Inmitten anhaltender Gewalt und stockender Aufarbeitung gilt es, Straflosigkeit zu verhindern und Solidarität zu üben mit Überlebenden bewaffneter Konflikte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und es geht um die Unterstützung von Gemeinschaften im Globalen Süden, die sich gegen Enteignung wehren, ihre Territorien verteidigen sowie – angesichts von Rohstoffraub, Unternehmensmissbrauch und politischer Unterdrückung – versuchen, ihre Macht zurückgewinnen. Ausgehend von den in den jeweiligen Auseinandersetzungen gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse wird erörtert, was es bedeutet, hier und jetzt einen transformativen Wandel zu bewirken.


Neben der Vorstellung des 15ten Treffens der Absolvent*innen des Critical Legal Training des ECCHR ist diese Veranstaltung Teil des thematischen Schwerpunkts des Institute for Legal Intervention zum Thema „Weltgestaltung“. Dabei soll sich die Diskussion nicht länger nur um die Ungerechtigkeiten drehen, mit denen wir konfrontiert sind, sondern auch um den Vorschein besserer Welten, die wir als Reaktion darauf bereits im Hier und Jetzt erschaffen. Zu den bisherigen Veranstaltungen dieses thematischen Schwerpunkts gehörten ein Seminar und ein Abend mit dem Sozialwissenschaftler und Autor Max Haiven über die Bedeutung des Spielens für Zusammenarbeit und radikale Vorstellungskraft. Radikale Vorstellungskraft ist mehr als nur das Entwerfen von Alternativen – der Begriff umfasst auch den kollektiven Mut, diese zu verwirklichen und politische Strategien, um aus Möglichkeiten tatsächlichen Wandel zu machen.


Anmeldung und weitere Informationen

Solidarität schafft Zukunft

Gerechtigkeit beginnt nicht morgen. Gemeinsam mit sozialen Bewegungen und Betroffenen schaffen wir Räume für Solidarität, Rechte und transformativen Wandel. Unterstützen Sie unsere Arbeit. 

Jetzt spenden

ECCHR International Summer School

Vom 4. bis 9. Oktober 2026 veranstalten das ECCHR, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und die Tilburg Law School eine internationale Summer School zum Thema „Unternehmensverantwortung und Klimagerechtigkeit“. Zu den Fachreferenten gehören Jameela Joy Reyes (LSE), Phillip Paiement (Tilburg Law School), Daniel Augenstein, Markus Krajewski (FAU) und Miriam Saage-Maaß sowie weitere Expert*innen aus den Bereichen Wirtschaft und Menschenrechte sowie Klimagerechtigkeit. Die Sommerschule richtet sich an junge Menschenrechtsaktivist*innen und fortgeschrittene Studierende mit Vorkenntnissen im Bereich Klimawandelrecht und -politik und/oder Wirtschaft und Menschenrechte, die an einer Karriere in einer zivilgesellschaftlichen Organisation interessiert sind.


Anmeldung und weitere Informationen

Bedrohte Wissenschaftsfreiheit in Deutschland

Irene Khan, UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, hat kürzlich den Abschlussbericht ihres Besuchs in Deutschland vorgestellt. Darin hob sie die zunehmende Polarisierung und Einschüchterung bei freier Meinungsäußerung sowie zunehmende Hassreden gegen Minderheiten, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit hervor. Zwar würdigte sie Deutschlands konzeptionell starke Menschenrechte-Gesetzgebung und die noch immer vielfältige Medienlandschaft, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich des übermäßigen Einsatzes von Strafrecht zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung, insbesondere in Bezug auf Palästina und Klimaaktivismus.


Kahns Beobachtungen bestätigen Ergebnisse des ECCHR-Berichts Grey Zones, Red Lines: Wissenschaftsfreiheit in Recht und Politik verteidigen. Der jetzt als Buch erschienene Bericht, der in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für Sozialanthropologie (Halle/Saale) und dem Berliner Institut für Migrations- und Integrationsforschung entstanden ist, untersucht zudem, wie politischer Druck und institutionelle Reaktionen den akademischen Freiraum einschränken. Solche Einschränkungen bergen die Gefahr, dass die akademische Freiheit von politischer Akzeptanz abhängig gemacht wird. Dabei sind Wissenschaftler*innen und Studierende mit Migrationshintergrund durch Gefährdung von Arbeitsverhältnis, Aufenthaltsstatus und Teilnahme an der öffentlichen Debatte besonders unverhältnismäßigen Konsequenzen ausgesetzt.


Grey Zones, Red Lines lesen

Videomitschnitt der Präsentation von Irene Kahn

Ausstellungseröffnung am 6. Juni bei der Spore-Initiative in Berlin. ©Esra Gültekin & Marvin Systermans

Zerrissene Lebenswelten

Für die Ovaherero und Nama sind die Landschaften Namibias Wunde und Zeugen zugleich – das macht eine kürzlich eröffnete Ausstellung über die der Landschaft eingeprägten anhaltenden Folgen der deutschen Kolonialherrschaft anschaulich. Sie vereint großformatige Video- und Klanginstallationen, kartografische Analysen, Satellitenbilder, Umweltmodellierungen und digitale Rekonstruktionen, die anhand der Landschaftsbeschreibungen Busch, Wind und Sand geordnet sind. Sie spiegeln jeweils einen Aspekt der namibischen Natur wider und beleuchten zugleich einen Forschungsschwerpunkt dieses besonderen Kooperationsprojekts: Über einen Zeitraum von vier Jahren haben Forensis und Forensic Architecture in enger Zusammenarbeit mit Nachfahr*innen der betroffenen Gemeinschaften, Oral-History-Forscher*innen, indigenen Wissenschaftler*innen, sowie Aktivist*innen in Namibia und Deutschland und dem Institut für juristische Intervention gemeinsam diese Ausstellung entwickelt.


Ihren inhaltlichen Mittelpunkt bilden die Forderungen der Ovaherero und Nama nach Wiedergutmachung, Rückgabe ihrer angestammten Gebiete und dem Schutz zentraler historischer Stätten. Damit verweist die Ausstellung auch auf global ungelöste historische Probleme von Enteignung, Rohstoffraub, Völkermord und Erinnerungspolitik. Im begleitenden Rahmenprogramm gibt es am 8. Juli eine von Anne Schroeter moderierte Podiumsdiskussion.


Mehr zur Ausstellung und dem Rahmenprogramm

Anmeldung zum Forensis-Newsletter

ECCHR

Miriam Saage-Maaß, Şeyda Kurt und Sinthujan Varatharajah beim Launch unseres aktuellen Jahresberichts. Im Hintergrund eines der Kunstwerke von Ahmed Isamaldin ©ECCHR

Alle Rechte ohne Gewähr? 

Vorstellung des ECCHR-Jahresberichts 2025

In einer Welt, in der das Völkerrecht nicht nur von Autokraten verletzt wird, sondern auch von denen, die es einst verteidigt haben, müssen wir uns ständig fragen, was es heute bedeutet, sich daran zu orientieren. Im Sudan finanziert die Plünderung von Gold den Krieg. In der Ukraine, im Gazastreifen und im Iran gilt das Recht für manche – aber für andere offenbar nicht. Unternehmen profitieren von Konflikten, während Waffenexporte diese weiter anheizen. Und genau jene westlichen Demokratien, die sich lange Zeit für die internationale Rechtsordnung eingesetzt haben, tragen zunehmend zu deren Aushöhlung bei.


Am 18. Mai haben wir unseren Jahresbericht 2025 gemeinsam mit dem Künstler Ahmed Isamaldin und Wolfgang Kaleck sowie einem von Sinthujan Varatharajah moderierten Gespräch mit der Autorin Şeyda Kurt und Miriam Saage-Maaß. Ein Abend mit Denkanstößen über die extraktivistischen Netzwerke hinter gewalttätigen Konflikten und dazu, was es bedeutet, das Recht des Stärkeren mit der Kraft des Rechts zu konfrontieren.

ZUM JAHRESBERICHT

Gestalten, mitwirken, teilhaben: Volontariat im ECCHR

Für unser Kommunikationsteam suchen wir ab 1. November Verstärkung. Mehr zu den vielfältigen Lernmöglichkeiten und Aufgaben sowie unseren Wünschen an die Bewerber*innen findet sich hier.

In Memoriam Theo van Boven

Am 9. Mai verstarb Theo van Boven. Er hat die Arbeit des ECCHR viele Jahre als Ehrenmitglied des Vorstands unterstützt und wird als Vorbild für den Mut in Erinnerung bleiben, mit dem er die Wahrheit und die Menschenrechte gegen die Macht verteidigte. 1982 wurde seine Amtszeit als Direktor der UN-Menschenrechtsabteilung nicht verlängert, weil dem UN-Hauptquartier in New York seine deutlich kritische Haltung gegenüber Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika missfiel. Auf entsprechende Vorwürfe antwortete er: „Wann immer es nötig ist, müssen wir uns zu unseren Grundsätzen bekennen, ganz gleich, wem wir damit innerhalb oder außerhalb der Organisation gefallen oder missfallen.“

VERANSTALTUNGEN

Sara Sallam: A Broken Circle of Sisters, 2024, ©Courtesy of the Artist

What Does Justice Look Like?

Die Multimedia-Künstlerin Sara Sallam war eine der vier Gesprächspartner*innen mit denen Wolfgang Kaleck im Rahmen der Hamburger Phototriennale diskutiert hat, wie Gerechtigkeit aussehen kann. Es ging um die Frage, wessen Bilder überhaupt Raum bekommen, welche Spielräume Kuratierende nutzen können, um mit ungerechten Ausstellungstraditionen zu brechen und um unterschiedliche künstlerischen Wege, Gerechtigkeit zu veranschaulichen. Was das praktisch bedeuten kann, zeigt aktuell die Ausstellung Fürsorge - Fotografie neu ordnen, in der Sara Sallam mit fotografischen und anderen Arbeiten auf unterschiedliche Sammlungsstücke des Hamburger Museums für Kunst und Gewerbe reagiert. Sie macht Unrecht und Entfremdung sichtbar, die mit deren kolonialer Geschichte verbunden sind und zugleich Wege möglicher Aufarbeitung von Verlust und Traumata.


Bis 10. Januar 2027, Di–So 10–18 Uhr, Do 10–21 Uhr, Museum für Kunst und Gewerbe, Steintorplatz, 20099 Hamburg 

Mehr zur Ausstellung und zur Podiumsdiskussion

Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren

„Kaleck macht sich schon lange keine Illusionen mehr über die Zustände der Welt, aber er blieb immer bei seinem Engagement und er akzeptierte, dass im Kampf um Menschenrechte auch kleine Fortschritte zählen, weil diese für Betroffene überlebenswichtig sind.” Dieses Zitat aus einer Rezension der Süddeutschen Zeitung steht exemplarisch für das Medienecho auf Wolfgang Kalecks aktuelles Buch. Wer diese Streitschrift, die gleichzeitig eine knappe und verständliche Einführung in die Entstehungsgeschichte der internationalen Menschenrechtsarchitektur bietet, noch nicht kennt, kann das nachholen.

In der Reihe Books that matter diskutiert Wolfgang Kaleck auf Einladung der Heinrich-Böll-Stiftung mit der Strafrechtsprofessorin Leonie Steinl. Aus einem Gespräch zwischen dem Buchautor, dem österreichischen Journalisten Robert Misk und der Politikerin Muna Duzdar Anfang Juni hat das Bruno-Kreisky-Forum einen Podcast erstellt - perfekt für den Sommerurlaub.


30. Juni 2026, 18:30 bis 20 Uhr, Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Anmeldung

VERGANGENE VERANSTALTUNGEN

On Justice #10: 

Racial (In)Justice in Authoritarian Times

Der Niedergang der sogenannten liberalen Demokratien, zunehmender Autoritarismus und Faschisierung werden derzeit auch in einer weißen bürgerlichen Mittelschicht viel diskutiert. Doch wer diese Prozesse wirklich verstehen will, muss die fortdauernden Diskriminierungs-Erfahrungen Schwarzer Menschen in genau jenen liberalen Demokratien in den Mittelpunkt der Analyse rücken. Doch genau das wird in den USA und anderswo zunehmend erschwert: Durch die Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit, die Abschaffung von rechtlich durchsetzbaren Teilhabegarantien und durch die Ausdehnung der Machtbefugnisse von Polizei und Militär.


Wie sich in dieser Gemengelage dennoch Kämpfe gegen rassistische Diskriminierung führen und gewinnen lassen und welche Rolle das bürgerliche Recht dabei spielt diskutierten die US-Bürgerrechtlerin und Juristin Kimberlé W. Crenshaw, die Autorin Alice Hasters und der Jurist Cengiz Barskanmaz im Rahmen der von ECCHR und HAU-Theater organisierten Diskursreihe On Justice. Das Gespräch wird demnächst auch als Podcast nachzuhören sein.


Zur Reihe und den Podcasts

Völkerrecht auf der Re:Publica

Die aktuellen geopolitischen Umbrüche waren auch auf der diesjährigen re:publica Gegenstand vieler Präsentationen, Gespräche und kritischer Nachfragen. Wolfgang Kaleck, Miriam Saage-Maaß und Alexander Schwarz rückten in ihren Beiträgen das Völkerrecht in den Fokus. 

Für alle, die nicht live dabei sein konnten, wurden alle drei Panels aufgezeichnet:
Wolfgang Kaleck im WDR Europaforum Geht das Völkerrecht den Bach runter? 


Miriam Saage-Maaß Who Profits from War? Holding corporations to account for international crimes


Alexander Schwarz und Frederik Obermeier (Paper Trail Media) Vom Smartphone ins Gericht: Wie digitale Beweise Völkerstraftaten vor Gericht bringen

Wiener Festwochen: Das Glaubenstribunal

Welche Rolle spielen Religion, Göttinnen und Götter im Kapitalismus der Gegenwart? Dieser Frage widmete sich das von Theatermacher Milo Rau inszenierte und von Wolfgang Kaleck geleitete dreitägige Glaubenstribunal der diesjährigen Wiener Festwochen. Anhand von drei Fällen wurden Fragen der künstlerischen, institutionellen und politischen Aneignung religiöser Praktiken debattiert. In allen drei Feldern war und ist die Legitimierung von Macht eine entscheidende Motivation. Eine neue Tendenz dabei sei, so Wolfgang Kaleck in seiner Auftaktrede, „die vorsätzliche Herstellung von Ignoranz, Nichtwissen und potemkinscher Kontroversen, wie dem Anzweifeln des Klimawandels”.


Videomitschnitte und weitere Informationen

FÜR GLOBALE GERECHTIGKEIT

Die Welt ist nur gerecht, wenn Menschenrechte universell gelten und

verwirklicht werden. Dafür kämpfen wir weltweit:
mit Betroffenen, mit Partner*innen, mit juristischen Mitteln.
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Jetzt spenden

PUBLIKATIONEN

Hannah Franzki

Forschung unter Vorbehalt. Der Tendenzschutz wissenschaftlicher Einrichtungen vor Gericht

Verfassungsblog, 17. Juni 2026


Wolfgang Kaleck

„Jeder kann etwas tun“ - Interview

Frankfurter Rundschau, 11. Juni 2026

 

Wolfgang Kaleck

Bruch und Kontinuität. Wie das Völkerrecht gegen Trump verteidigt werden kann

Blätter für deutsche und internationale Politik, Juni 2026

 

Allison West

Detention Has Become an Industry in Libya - Interview (auf Englisch)

Verfassungsblog, 29. Mai 2026


Wolfgang Kaleck

Völkerrecht und Menschenrechte. Mit Recht gegen Macht

Die Zeit, 20. Mai 2026


Felix Henn, Julia Manek, Henning Melber, Laura Mahler, Reinhart Kößler, Tim Mulhanga, Anne Schroeter, Prince Kamaazengi Marenga

Reparations for the genocide in Namibia? Eleven Responses to Key Objections in the German Debate (auf Engslisch)

Werkstatt Ökonomie e.V., Mai 2026


Wolfgang Kaleck

Unteilbares Völkerrecht braucht neue Koalitionen - Ordnung schaffen

Neue Gesellschaft Frankfurter Hefte, 28. April 2026


Cannelle Lavite

Geschäfte in Konfliktgebieten. Ein Urteil gegen den Zynismus

Die Zeit, 23. April 2026


Alexander Schwarz

„Straflosigkeit ist kein Naturgesetz" - Interview

nd Journalismus von links, 22 April 2026


Annabell Brüggemann

Test fürs Lieferkettengesetz: Ein Fehler in der Kette.

Taz, 28. März 2026


TV/RADIO/PODCAST

Chloé Bailey

Siemens in Mosambik – Lukrative Geschäfte trotz Menschenrechtsverletzungen

ZDF frontal, 9. Juni 2026


Wolfgang Kaleck

Musik & Menschenrechte: Pop als politisches Werkzeug

NDR Nachtclub ÜberPop, 22. Mai 2026


Wolfgang Kaleck

Der Tag mit Wolfgang Kaleck: Macht ist nicht geil

Deutschlandfunk Kultur, 22. April 2026


Clara Gonzales & Annabell Brüggemann

Ep. 43 - Climate Justice in Court: The Pakistan and Pari Island Cases (auf Englisch)

Podcast NOVA Center on Business, Human Rights and the Environment, 14. April 2026

Sie haben Fragen zum Newsletter?
Lassen Sie uns in Kontakt bleiben!

+49 (0)30 69506023          newsletter@ecchr.eu

ECCHR

EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS
Zossener Straße 55 – 58
D – 10961 Berlin

+ 49 30 400 485 90
info@ecchr.eu

Wenn Sie diese E-Mail nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

bluesky facebook instagram linkedin youtube
Bankverbindung
Name: ECCHR
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE77 100 90000 885360 7011
BIC: BEVODEBB

Weitere Informationen zum Datenschutz und Impressum.