„Es ist ein Moment der Abrechnung, eine monumentale Leistung”. Das sagte unser Partner David Yambio am 20. Mai in Den Haag. Vor dem dort ansässigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hatte soeben eine dreitägige Anhörung im Rahmen der Libyen-Ermittlungen begonnen, die in vielerlei Hinsicht hoffen lässt. Insbesondere, wenn man sich, wie wir im ECCHR, seit vielen Jahren mit IStGH-Strafanzeigen und anderen juristischen Interventionen für umfassende Aufklärung und Ahndung der in der Region und auf dem Mittelmeer begangenen Völkerrechtsverbrechen einsetzt.
Jetzt wurde zum ersten Mal in den seit 15 Jahren andauernden IStGH-Ermittlungen zur Lage in Libyen ein Vorverfahren eröffnet - und der Beschuldigte war bei der Verlesung der Anklageschrift persönlich anwesend. Khaled Mohamed Ali El Hishri werden, als ehemals Verantwortlichen in der libyschen Haftanstalt Mitiga, schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Dass diese Verbrechen nun endlich vor einem internationalen Gericht zur Sprache kommen, dafür haben die Leidtragenden und Überlebenden dieser Verbrechen gesorgt. Trotz aller Versuche, sie unsichtbar zu machen und zum Schweigen zu bringen: Trotz Zwangsarbeit, Folter, Vergewaltigung und anderer Mißhandlungen in Libyen und auf dem Mittelmeer. Trotz weitgehender Entrechtung durch Europas Grenzregime und auch gegen den vom EU-Parlament gerade beschlossenen neuerlichen Abbau von Schutzrechten. In kolonial geprägten rassistischen Gesellschaftsordnungen und innerhalb eines internationalen Rechtssystems, dessen Bürokratie und Begriffe geformt wurden für und durch Bedürfnisse und Gepflogenheiten der Mächtigen im globalen Norden.
David Yambio und 63 weitere Betroffene der Verbrechen haben ihre traumatischen Erlebnisse und Erinnerungen mit dem Gericht geteilt. Ihre Leidensgenoss*innen tragen sie, so David Yambio, heute und für immer mit in den Gerichtssaal. Wo die internationale Justiz etwas verhandeln muss, das sie viel zu lange beschwiegen hat: Verbrechen, die weiterhin tagtäglich unter aktiver Beteiligung europäischer Institutionen, an Schwarzen Afrikaner*innen, an Migrant*innen, Geflüchteten und Libyer*innen begangen werden. Dass es in der Gerichtsanhörung explizit auch um das Verbrechen der Versklavung ging, habe „emotionale und historische Lasten berührt, die mit Worten kaum zu beschreiben sind.”
Spätestens am 20. Juli müssen die drei zuständigen Richter*innen der IStGH-Vorfervahrensabteilung nun entscheiden, ob das Hauptverfahren gegen Khaled Mohamed Ali El-Hishri eröffnet wird. Egal wie ihr Urteil ausfällt, die Anhörung im Mai 2026 hat die Kraft gezeigt, die dem Völkerrecht innewohnt, wenn es konsequent angewendet wird. Das bedeutet für uns, dass endlich auch die europäischen Mittäter zur Rechenschaft gezogen werden müssen. In den dafür nötigen gegenwärtigen und zukünftigen Auseinandersetzungen dienen uns diese Tage im Mai als Wegweiser.
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