Brief aus Damaskus Nr. 5
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Brief aus Damaskus

November 2025 | Brief Nr. 5

Liebe Leser*innen,


Nach zwölf Jahren im Exil ist die Menschenrechtsanwältin und ECCHR Senior Legal Advisor Joumana Seif erstmals nach Syrien zurückgekehrt. In ihrem fünften Brief schildert Joumana Seif ihre Berufung in die neue syrische Kommission für Übergangsjustiz – und die damit verbundenen Herausforderungen. Sie berichtet von den ersten Sitzungen der Kommission, ihrer Rolle im Ausschuss für Wahrheitsfindung und einer Bildungsreise nach Ruanda, bei der sie wertvolle Einblicke in die dortige Aufarbeitung des Völkermords gewinnen konnte. Der Brief gibt einen eindrucksvollen Einblick in die politischen Spannungen, praktischen Hürden und vorsichtigen Hoffnungen, die diesen Prozess begleiten.


Ihr ECCHR Team

Besuch im Kigali Genocide Memorial, das an den Völkermord in Ruanda 1994 erinnert . Die Gemeinschaftsgräber der Gedenkstätte beherbergen die Überreste von etwa 250.000 Ermordeten. © Joumana Seif

Geschrieben in Damaskus im November 2025

Seit meinem letzten Brief vom 29. August hat sich in meinem Arbeitsleben einiges tiefgreifend verändert: Nur wenige Stunden nachdem ich den finalen Text zur Veröffentlichung an meine ECCHR-Kolleg*innen geschickt hatte, wurde das Dekret Nr. (149) bekanntgegeben, das die Mitglieder der Kommission für Übergangsjustiz ernannte – insgesamt 13 Personen, darunter auch mich.


Offiziell wurde ich über diese Entscheidung nicht informiert. Stattdessen erfuhr ich davon durch die Flut von Glückwünschen, die mir syrischer Freund*innen und Kolleg*innen innerhalb und außerhalb Syriens schickten. Ich hatte gerade zufällig Freund*innen zu Besuch und konnte mein Unbehagen kaum verbergen. Noch mehr verwirrte mich, wie stark die Meinungen selbst in meinem engsten Umfeld auseinandergingen – einige ermutigten mich, andere waren überrascht, dass ich eine derart heikle Verantwortung angesichts der aktuellen Umstände in Syrien annehmen könnte.

Eine heikle Entscheidung

In dieser Nacht konnte ich bis zum Morgengrauen nicht schlafen, und selbst dann nur wenige Stunden. Obwohl ich den folgenden Tag ausschließlich mit Nachdenken verbrachte, vermochte ich keine Entscheidung zu treffen – bis ich am Abend meinen Vater besuchte. Seine Haltung war klar und überzeugend: Die Wiederherstellung unseres zerstörten Syriens sei unserer aller Verantwortung. Es sei – zumindest moralisch – nicht richtig, Verantwortung aus Angst oder Zögern abzulehnen, ohne es überhaupt versucht zu haben und ohne aufrichtig alles Mögliche zu tun, um beim Wiederaufbau zu helfen, jede*r an der eigenen Stelle und mit dem eigenen Wissen. Auf dem Heimweg nahm ich mir vor, eine positive Haltung zu bewahren und entschlossen dazu beizutragen, den Einsatz der Kommission zum Erfolg zu führen.


Am 3. September 2025 hielt die Nationale Kommission für Übergangsjustiz ihre erste Sitzung ab. Ich wurde damit betraut, den Ausschuss für Wahrheitsfindung zu leiten, einen von sechs Ausschüssen: Aufarbeitung, Wiedergutmachung, Erinnerungskultur, Ziviler Frieden und Institutionelle Reform. Seither tagt die Kommission regelmäßig, um Forderungen und Strategien zu diskutieren und ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Sie nahm auch an zahlreichen Workshops mit der syrischen Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen innerhalb und außerhalb Syriens teil.

Übergangsjustiz in Syrien – und Ruanda

Zu den bemerkenswertesten Unternehmen der Kommission gehörte ein Bildungsbesuch in Ruanda Ende Oktober, unterstützt vom Staat Katar. Gemeinsam mit zwei Kolleg*innen aus den Ausschüssen für Aufarbeitung und Zivilen Frieden sowie dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission wurde auch ich eingeladen. Ziel des Besuchs war es, praktische Einblicke in Ruandas Erfahrungen mit der Übergangsjustiz zu gewinnen: den Umgang mit Verschwundenen, die Koordination mit Institutionen, die Einbindung der Gesellschaft, die Bewahrung des Gedenkens und die Verhinderung erneuter Feindseligkeiten.


Zweifellos ist die ruandische Erfahrung inspirierend und voller Lehren. Obwohl sich die Ursachen der Konflikte und die Geschichte von Syrien und Ruanda in vielen Punkten unterscheiden, gibt es auch Gemeinsamkeiten – sei es die Menge an Vermissten, die Massengräber oder die große Anzahl an Täter*innen, die an Verbrechen beteiligt waren.


Über vier Tage verbrachten wir mit einem intensiven Programm in der Hauptstadt Kigali. Wir trafen den ruandischen Justizminister, den stellvertretenden Minister für Nationale Einheit und Bürgerschaftliches Engagement sowie viele Vertreter*innen staatlicher Institutionen im Bereich der Rechtsmedizin. Zudem besuchten wir Gedenkmuseen und sogenannte „Versöhnungsdörfer“, in denen Überlebende und reintegrierte ehemalige Täter*innen nach Verbüßung ihrer Strafen Seite an Seite leben.


Kigali ist eine charmante, grüne und saubere Stadt. Alle halten sich an die Verkehrsregeln, trotz der enormen Zahl an Motorrädern. Für jemanden wie mich, die aus dem chaotischen Damaskus kommt, war es nur natürlich, die Stadt und ihre Menschen zu bewundern – und mir zu wünschen, meine eigene Stadt möge so bald wie möglich einen ähnlichen Fortschritt erreichen.

Ausstellung im Kigali Genocide Memorial © Joumana Seif

Eindrücke aus dem charmanten und grünen Kigali © Joumana Seif

Ein einheitliches nationales Narrativ?

Was mich während der Gespräche am meisten beeindruckte, war die Einheitlichkeit des nationalen Narrativs. Von den höchsten Beamt*innen bis zu den Opfern, die wir trafen – alle erzählten die gleiche Geschichte: über die Umstände, die zum Völkermord führten, darüber, was geschah, und wie das Land mit den katastrophalen Folgen umging.


Immer wieder wurde die Bedeutung des politischen Willens für das einheitliche Narrativ hervorgehoben. Unsere Gesprächspartner*innen betonten, dass Friedensbildung eine politische Entscheidung der höchsten Autorität des Landes sei: „Der Verdienst für den Frieden liegt bei der Führung.“ So begann der Friedensprozess mit einem nationalen Dialog, an dem alle gesellschaftlichen Gruppen teilnahmen und der mit klaren, verbindlichen Entscheidungen für alle endete.


Eine besonders faszinierende Erfahrung war „Umuganda“, was wörtlich „sich für ein gemeinsames Ziel versammeln“ bedeutet. Der Tag gilt der Gemeinwohlarbeit und findet am Vormittag des letzten Samstags jeden Monats statt. Bürger*innen reinigen Stadtviertel, pflanzen Bäume, reparieren Straßen und Infrastruktur oder bauen Häuser für besonders vulnerable Gruppen. Obwohl Umuganda als freiwillig dargestellt wird – sogar der Präsident und seine Familie machen mit – ist die Teilnahme in der Praxis weitgehend verpflichtend. Arbeitsfähige Bürger*innen (in der Regel zwischen 18 und 65 Jahren), die sich nicht beteiligen, müssen mit Bußgeldern oder Strafen rechnen. Während dieser Zeit sind viele Dienstleistungen eingeschränkt, und der Verkehr innerhalb der Städte kommt weitgehend zum Erliegen.


Ein weiterer wichtiger Aspekt im ruandischen Narrativ war die Betonung der „negativen Rolle der Medien“ bei der Anstachelung zum Völkermord. Dies berührte besonders meine wachsende Sorge über den zunehmenden Hass und die Hetze unter Syrer*innen in sozialen Medien. Ruandas Beispiel verdeutlicht die Macht von Medien und Propaganda beim Schüren von Hass und Gewalt. Das damalige Regime – dominiert von der Hutu-Mehrheit – nutzte massive Propagandakampagnen vor und während des Völkermords von 1994, um Bürger*innen dazu anzustacheln, die Tutsi-Bevölkerung zu hassen und zu töten.


Eine der wertvollsten Lehren aus Ruanda ist die starke staatliche Fokussierung auf die Verbreitung einer „Kultur des Friedens“ – nicht nur durch Lehrpläne und Bildungsprogramme für Schüler*innen, sondern auch durch Bildungsangebote für Eltern und Großeltern. Eine Studie, die das Parlament elf Jahre nach den Massakern durchführte, hat gezeigt, dass die Kultur des Hasses und der Rache noch immer durch Geschichten und Erzählungen an Kinder weitergegeben wurde.

Aufbau einer Justiz für den Frieden

Vielleicht am beeindruckendsten war ein ausführliches Gespräch mit dem Justizminister über die rechtliche Situation Ruandas, den Zusammenbruch der Justiz nach dem Völkermord, die Gründe für die Einrichtung der sogenannten Gacaca-Gerichte sowie die nachfolgenden Schritte zur Wiederherstellung und Reform des Rechtssystems. Meine Kolleg*innen und ich waren entsetzt zu erfahren, dass nach dem Völkermord kein*e einzige*r Richter*in mehr in Ruanda verblieb und nur 37 Anwält*innen und juristische Fachkräfte insgesamt überlebt hatten und im Land geblieben waren.


Besonders in Erinnerung geblieben sind mir die Worte des Ministers: „Rechtsstaatlichkeit ist der Schlüssel. Es darf keine Diskriminierung bei ihrer Anwendung geben. Gerechtigkeit ist der kürzeste Weg zum zivilen Frieden. Wir entwickeln unsere Gesetze entsprechend den Realitäten. Alle Übergangsprozesse Ruandas verliefen gleichzeitig, und wir arbeiten bis heute kontinuierlich weiter.“


Natürlich reichen vier Tage, organisiert von staatlichen Stellen, nicht aus, um ein umfassendes Bild zu gewinnen; dafür hätte ich mehr Akteur*innen treffen müssen, etwa aus der Zivilgesellschaft oder der Opposition. Dies veranlasste mich dazu, nach meiner Rückkehr nach Damaskus weiter zu recherchieren – und tatsächlich fand ich andere Narrative, die dem widersprechen, was ich während der offiziellen Reise gehört hatte.


Dennoch erfüllte mich der Besuch in Ruanda mit großer Begeisterung und Hoffnung. Wenn ein Land, das in hundert Tagen fast eine Million Menschen verloren hat, überleben, Frieden schaffen, sich entwickeln und zu einer der führenden Wirtschaftsmächte Afrikas werden konnte, dann kann auch Syrien – mit seinem Reichtum an menschlichen Fähigkeiten – sich erholen und gedeihen. Vorausgesetzt, es gibt den politischen Willen, eine einigende Identität aufzubauen und den Wiederaufbau und institutionellen Neubeginn ausreichend zu unterstützen.


Ihre Joumana Seif


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Neues von der Syrienarbeit des ECCHR

Die Hungerblockade von Yarmouk vor Gericht

Am 19. November begann am Oberlandesgericht Koblenz ein neuer Prozess zu Verbrechen, die unter dem Assad-Regime in Syrien begangen wurden. Erstmals wird die Belagerung und das Aushungern von Yarmouk, einem ehemaligen palästinensischen Flüchtlingslager in Damaskus, vor Gericht verhandelt. Die fünf Angeklagten müssen sich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.


Elf Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes ist das Yarmouk-Verfahren ein wichtiger Beitrag zum syrischen Prozess der Übergangsjustiz. „Die Erfahrungen aus Yarmouk zeigen erschreckende Parallelen zur Gegenwart: Auch in Gaza wurden humanitäre Hilfsstrukturen gezielt zerstört, Versorgungswege abgeriegelt und Zivilist*innen durch den Entzug lebensnotwendiger Mittel gefährdet. Hunger als Waffe einzusetzen – ob in Yarmouk, Gaza oder anderswo – ist ein Kriegsverbrechen“, kommentiert Andreas Schüller vom ECCHR.


Mehr über den Fall und ein Beitrag des SWR zum Prozessauftakt

Auch heute liegt Yarmouk noch in Trümmern © Andreas Schüller

Doch auch hier kehren Menschen zurück und beginnen auf eigene Faust den Wiederaufbau © Andreas Schüller

Prozess gegen Lafarge: Syrische Mitarbeiter finden endlich Gehör

Fast ein Jahrzehnt haben sie darauf gewartet. Jetzt bekommen die ehemaligen syrischen Mitarbeiter von Lafarge endlich ihre Chance vor Gericht: Seit dem 4. November muss sich der französische Zementkonzern mit mehreren ehemaligen Führungskräften in Paris wegen Terrorismusfinanzierung und Verstoß gegen internationale Sanktionen verantworten. Es ist ein historischer Moment – das erste Verfahren dieser Art gegen einen multinationalen Konzern.


Während in Syrien der Krieg tobte, zahlte Lafarge vermutlich über 5 Millionen Euro an bewaffnete Gruppen – darunter den Islamischen Staat. Nicht etwa, um seine Mitarbeiter zu schützen, sondern um das Zementwerk weiterlaufen zu lassen. Die Menschen, die dort arbeiteten, waren Entführungen und Todesdrohungen ausgesetzt. Aufgrund einer Verfahrensunregelmäßigkeit wurde der Prozess vertagt und dauert nun bis zum 19. Dezember 2025.


Mehr zum Fall und unser Q&A zum rechtlichen Hintergrund

Keine Abschiebungen nach Syrien

„Der Fall des Assad-Regimes ist noch kein Jahr her und schon fordert die Union die Abschiebung von Geflüchteten nach Syrien. Das Land liegt noch in Kriegstrümmern und die Zukunft ist ungewiss. Solange Syrien nicht sicher ist, sind die Unionsvorschläge vor allem eins: rechtswidrige, rassistische Ideen“, kommentiert ECCHR-Mitarbeiter*in Ruham Hawash die Abschiebephantasien der CDU. Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes beginnt der Wiederaufbau erst langsam – die Menschen leben weiterhin unter schwierigen und unsicheren Bedingungen. Als ECCHR setzen wir uns gegen Abschiebungen und für das Recht auf Bewegungsfreiheit ein – entgegen dem autoritären Umbau des Rechtsstaates.

Gerechtigkeit für Syrien: Übergangsjustiz und die Rolle der EU

Seit der Sturz des Assad-Regimes in Syrien neue Hoffnung auf Gerechtigkeit und einen demokratischen Wandel geschürt hat, gehört strafrechtliche Aufarbeitung zu den Hauptforderungen von Überlebenden und der Zivilgesellschaft. In diesem Zusammenhang kommt der EU eine Schlüsselrolle zu: Die zahlreichen nach dem Weltrechtsprinzip geführten Prozesse wegen syrischer Regimeverbrechen können auch anderenorts im Kampf gegen Straflosigkeit wegweisend sein. Ein neues ECCHR- Positionspapier fordert EU-Politiker*innen auf, sich weiterhin für die rechtliche Aufarbeitung in Syrien zu engagieren. Entscheidend ist aber, dass syrische Expert*innen und die Zivilgesellschaft diesen Prozess steuern.


Zum Positionspapier: Zum Positionspapier “Promoting criminal accountability and transitional justice in Syria: The role of the EU” (auch auf Arabisch)

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