Folter, Mord oder sexualisierte Gewalt sind Verbrechen, die oft mit dem Verschwindenlassen von Personen einhergehen. Doch auch für sich genommen wiegt dieser kriminelle Tatbestand schwer, weil der Verbleib der Opfer – selbst wenn sie noch am Leben sind – oft über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinweg im Dunkeln liegt. Unter der Videla-Diktatur (1976-1983) sind in Argentinien etwa 30.000 Menschen verschwunden, deren Schicksal in vielen Fällen bis heute nicht aufgeklärt wurde. Unter ihnen waren auch geschätzte 300 damals entführte Kinder, die so ihrer Identität beraubt wurden und noch immer weder gefunden noch mit ihren Familien vereint sind – ein Verbrechen, das auch nach mehr als 40 Jahren fortbesteht.
Personen verschwinden zu lassen, wirkt nicht nur verheerend auf die unmittelbaren Familien, die oft ihre*n Hauptversorger*in verliert, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft: Es dient dazu, abweichende Meinungen und oppositionelle Stimmen zu unterdrücken. Die massenhafte Entführung von Eltern, Arbeiter*innen und politisch engagierten Menschen gefährden das Wohlergehen ganzer Gemeinschaften – auch in der nächsten Generation.
Während die argentinische Zivilgesellschaft versucht, diese Verbrechen weiter aufzuarbeiten, arbeitet die Regierung Milei an der Verdrängung und Rechtfertigung dieses brutalen Erbes der Diktatur. Daran zeigt sich eine reaktionäre Agenda, die rechtsextreme Regime oft verfolgen, indem sie die Übel der Vergangenheit enttabuisieren – was auch in der aktuellen Politik der Rechtsextremen in Deutschland zu beobachten ist. Durch eine internationale Gesetzesreform, an der auch das ECCHR beteiligt war, hat Deutschland im vergangenen Jahr große Hürden abgebaut, die bisher beim Nachweis gewaltsamen Verschwindenlassens bestanden. Von nun an müssen Angehörige keine offiziellen Anfragen mehr an Behörden stellen, die häufig an den Taten beteiligt sind. Nachdem dieses Hindernis beseitigt wurde, sollten Strafverfolger*innen zukünftig stärker motiviert sein, derartige Verbrechen zu verfolgen.
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