In einer überraschenden Wendung am Ende der fast zweijährigen Phase der Vorverhandlungen, hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Anklage wegen „Beihilfe zur irregulären Einreise“ von Migrant*innen und Schutzsuchenden nach Italien fallen zu lassen. Eine Erleichterung für die vier zur Juventa-Crew gehörenden Personen. Dennoch war die Argumentation der Staatsanwaltschaft höchst problematisch: Sie räumte nicht ein, dass kein strafbares Verhalten vorgelegen habe, sondern nur, dass den Angeklagten nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, vorsätzlich gehandelt zu haben.
Die Iuventa-Verteidung verlangte nicht nur die Einstellung des Verfahrens, sondern auch die volle Anerkennung der Rechtmäßigkeit aller Handlungen. Darüber hinaus forderte sie eine Untersuchung der Umstände des Falles, um die Verantwortlichkeit für die fehlerhaften Ermittlungen und ihre schwerwiegenden Folgen festzustellen. Am 19. April 2024 wird der Richter im längsten Vorverhandlungsverfahren der Geschichte des Gerichts von Trapani eine endgültige Entscheidung treffen.
Die Crew war schockiert über das Handeln der Staatsanwaltschaft, das sie von Inkompetenz oder böser Absicht geprägt sahen. Hätten im Vorfeld gründlichere Ermittlungen stattgefunden, wäre die Besatzung wahrscheinlich nie angeklagt worden.
Die letzten sieben Jahre waren für die Angeklagten auch deshalb quälend, weil in dieser Zeit weiterhin Tausende von Menschen im Mittelmeer gestorben sind. Wie Sascha Girke, Angeklagter der Iuventa-Crew, sagt: „Die Iuventa hätte nie beschlagnahmt werden dürfen und man hätte nie zulassen dürfen, so Menschen dem Tod zu überlassen. Jetzt hat das Gericht in Trapani die Chance, die tödlichen Auswirkungen dieser Kriminalisierung von Solidarität zu stoppen - eine Situation, die niemals hätte entstehen dürfen. Wir rufen das Gericht auf, dies zu tun."
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