Brief aus Damaskus Nr. 6
Im Browser öffnen

Atef Najib, auch bekannt als der „Schlächter von Daraa“, steht in Damaskus vor Gericht. Es ist der erste Fall von Übergangsjustiz nach dem Sturz des Assad-Regimes. © Al Araby

Brief aus Damaskus

Mai 2026 | Brief Nr. 7

Liebe Leser*innen,


was bedeutet Übergangsjustiz nach Jahrzehnten von Gewalt, Verschwindenlassen und Folter? In Damaskus hat der erste Prozess im Rahmen der Übergangsjustiz begonnen. Die Menschenrechtsanwältin und Senior Legal Advisor des ECCHR, Joumana Seif, schildert ihre Eindrücke aus dem Gerichtssaal sowie die Hoffnungen und Herausforderungen rund um das Verfahren. Nach einer fünfmonatigen Pause setzt sie ihre „Briefe aus Damaskus“ fort, in denen sie über die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes und darüber reflektiert, wie die Zivilgesellschaft mit der Vergangenheit – und der Gegenwart – umgeht.


Möchten Sie den Brief aus Damaskus regelmäßig erhalten? Registrieren Sie sich hier!

Das ECCHR-Team


Ihr ECCHR-Team

Der Slogan „Nieder mit Baschar“ wurde zu Beginn der syrischen Revolution 2011 an die Wände von Daraa gesprüht. © Jan Sefti

Geschrieben in Damaskus im Mai 2026

Liebe Leser*innen,

 

nach mehr als fünfmonatiger Abwesenheit schreibe ich Ihnen jetzt endlich wieder aus Damaskus – und zwar über wichtige Entwicklungen auf dem Weg der juristischen Aufarbeitung der Diktaturverbrechen.

 

Im April wurde in Damaskus ein erstes derartige Verfahren im Kontext der Übergangsjustiz eröffnet. Es soll die Taten und Massaker aufklären, die zu Beginn der syrischen Revolution von 2011 in Daraa verübt wurden. Zu den acht Angeklagten gehören auch Bashar al-Assad und Maher al-Assad. Beiden war, wie weiteren Angeklagten, nach dem Sturz des Regimes die Flucht, vermutlich nach Russland, gelungen. Doch vor einigen Monaten gelang es syrischen Sicherheitskräften, einen der Flüchtigen auf Staatsterritorium zu verhaften: Atef Najib, unter Syrer*innen berüchtigt als der „Schlächter von Daara“. Er ist ein Cousin von Bashar al-Assad und nun der einzige der acht Angeklagten, dem in Anwesenheit der Prozess gemacht wird.

 

Neben Folter und Massakern an der Zivilbevölkerung wird Atef Najib die Verhaftung von Kindern in Daara zur Last gelegt. Sie hatten im März 2011 regimekritische Parolen auf die Fassade ihrer Schule geschrieben und waren daraufhin verhaftet und gefoltert worden während man ihre Familien öffentlich erniedrigte. Diese Ereignisse gelten als Zündfunke für den dann folgenden Aufstand in ganz Syrien.

Schmerzhafte Erinnerungen und wichtige erste Schritte

Mit Unterstützung der Kommission für Übergangsjustiz kam mein Name bei der zweiten Anhörung, am 10 Mai, auf die Liste der Zuhörer*innen. Die Zahl der syrischen und internationalen Anwält*innen, Aktivist*innen und Journalist*innen, die das Verfahren miterleben wollten, war gigantisch – während der Gerichtssaal in meiner Erinnerung höchstens Platz für 70 Zuhörende bietet.

 

Da ich wild entschlossen war, dabei zu sein, traf ich viel zu früh am Justizpalast im Zentrum von Damaskus ein. Eine Stunde vor Beginn der Anhörung betrat ich den für die Aufarbeitungs-Verfahren vorgesehenen Saal: Er gehört zum vierten Strafgerichtshofs, und ist ausgerechnet jener Saal, in dem mein Vater Riad Seif, 2001 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. „Untergraben der Verfassung“ lautete die Anklage, nachdem er sich für politischen Pluralismus und ein Ende des Machtmonopols der Ba‘ath-Partei ausgesprochen hatte. 2008 wurden mein Vater und seine Kolleg*innen wegen „Gründung einer Geheimorganisation“ zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt – wieder in diesem Gerichtssaal. Damals wurde er „Zweiter Strafgerichtshof“ genannt.

 

Die Stunde des Wartens rief schmerzhafte Erinnerungen wach: Ich sah meinen Vater wieder hinter Gittern, die Anklage die Höchststrafe verlangen. Noch einmal spürte ich die Erleichterung bei der Urteilsverkündung: Fünf Jahre Gefängnis und der Entzug aller bürgerlichen Rechte. Dann der zweite Prozess – Bilder meines Vaters und seiner Kollegen, in Gefängniskleidung und in einem Eisenkäfig zusammengepfercht. Daneben steht Dr. Fidaa Hourani, die als Frau nicht zusammen mit den Männern eingesperrt werden konnte.

 

Diese Erinnerungen verblassten erst, als der heute Angeklagte den Saal betrat. Mir fehlen die Worte um meine Gefühle zu beschreiben, als der Richter mit dem Verlesen der Namen begann: angefangen mit Bashar Hafez al-Assad und Maher Hafez al-Assad… doch, dieses Verfahren bedeutet für Millionen Syrier*innen einen entscheiden Schritt auf dem Weg zur Gerechtigkeit!

Ein Prozess – doch auf welcher Rechtsgrundlage?

Die chaotische erste Anhörung – bei der Angehörige der Opfer Anti-Assad-Sprechchöre riefen und eine große Zahl von Social-Media-Influencern anwesend war – wurde von vielen als Schauprozess bezeichnet. Diese zweite Anhörung dagegen zeichnete sich durch ein hohes Maß an Disziplin und Haltung aus. In diesem Umschwung kommt auch das Bemühen des Gerichts zum Ausdruck, die Vorgaben der syrischen Strafprozessordnung umzusetzen und so die Gewährleistung eines fairen Verfahrens zu stärken.


Zum Auftakt verlas der vorsitzende Richter die Anklageschrift, in der juristische Kategorien wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention angeführt wurden. Diese Klassifizierungen sind wichtig, weil sie von vornherein ausschließen, dass sich die Verteidigung, auf nationale Rechtssysteme oder die Anwendung vorheriger Amnestieregelungen berufen kann. Für die syrische Gerichtsbarkeit bedeutet dies eine beispiellose Entwicklung.

 

Denn bisher sieht das syrische Strafrecht für Völkerrechtsverbrechen weder eine Definition noch ein Strafmaß vor. Dem Gesetzentwurf für die juristische Aufarbeitung, in dem derartige Verbrechen als Straftaten benannt werden, fehlt noch die Zustimmung durch die Volksversammlung. Diese wiederum wartet noch darauf, dass Übergangspräsident Ahmad Al Sharaa, die für ihre vollständige Konstituierung nötige Mitgliederliste aufstellt: Erst dann ist sie arbeitsfähig und kann Gesetze verabschieden.

 

Dass nun, ohne einen klar festgelegten rechtlichen Rahmen schon Verfahren begonnen haben, ist unter syrischen Menschenrechtler*innen und Jurist*innen ein höchst umstrittenes Thema. Denn es erschwert die Arbeit der Justiz: Einerseits sind der öffentliche Druck und der Schmerz der Überlebenden nur allzu verständlich und zu respektieren. Auf der anderen Seite setzen diese ersten Verfahren Maßstäbe für langfristige Aufarbeitungsprozesse, die auf stabilem juristischem Fundament stehen und beim Schutz und den Rechten der Opfer und Überlebenden keine Zugeständnisse machen sollten. Die drängendste und zugleich komplizierteste Frage dabei lautet: Werden die Gesetze zur juristischen Aufarbeitung, wenn sie einmal verabschiedet sind, auch rückwirkend auf jene Verfahren angewendet, die schon vor ihrem Inkrafttreten begonnen haben? Oder werden diese Prozesse nach dem jetzt geltenden syrischen Recht fortgesetzt, das für vorsätzlichen Mord die Todesstrafe vorsieht?

 

Jenseits dieser grundsätzlichen Fragen brachten Anwält*innen und weitere juristische Expert*innen in der Anhörung einige fundierte Kritikpunkte vor, insbesondere zur juristischen Kategorisierung der Anklage. So sei „Kriegsverbrechen“ für Anfang 2011 begangene Taten keine zutreffende Bezeichnung, weil der Syrienkonflikt erst im Juli des Jahres als bewaffneter Bürgerkrieg eingestuft worden war. Einige bemängelten auch, dass weder gewaltsames Verschwindenlassen, noch Verfolgung, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden.

 

Andere entgegneten, die Anklageschrift spiegele lediglich die Ansicht des zuständigen Richters wider und habe keinerlei bindende Wirkung. Entscheidend sei alleine der Prozessverlauf und das abschließende Urteil, mit dem das Gericht seine eigene juristische Einschätzung und Argumentation darlegen werde. Egal wessen Sichtweise man teilt, unstrittig ist, dass der vorsitzende Richter die Anhörung durchgängig gut im Griff hatte. Seine Professionalität zeigte sich auch in profunder Kenntnis der Fallakten sowie die Befragung der Angeklagten – sie wurde in der folgenden Anhörung am 19. Mai fortgesetzt.

 

Zur Ironie dieses Prozesses gehört auch, dass der vorsitzende Richter, Fakhr al-Din al-Ayran, selber ein Abtrünniger ist, den das Assad-Regime in Abwesenheit zum Tode verurteilt hatte und dessen gesamte Besitztümer konfisziert worden waren.

 

Wichtig zu erwähnen sind außerdem die Einladung, Repräsentanten als Prozessbeobachter zu schicken, die das Justizministerium gegenüber unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgesprochen hatte. Damit wird ein lobenswerter Präzedenzfall für die Kontrolle von Gerichtsverfahren durch die Zivilgesellschaft geschaffen.

Joumana Seif während einer der vielen Sitzungen mit der Transitional Justice Commission © Transitional Justice Commission

Mein Rückzug aus der Kommission für Übergangsjustiz

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine Mitarbeit in der Kommission für Übergangsjustiz Ende März beendet habe. Diesen Schritt hatte ich dort im Februar schriftlich angekündigt und gleichzeitig versprochen, meine Arbeit bis Ende März fortzusetzen und so die professionelle Übergabe meiner Verantwortlichkeiten sicherzustellen. Es ist keine Übertreibung, wenn ich sage, dass ich meinen Aufgaben während der gesamten siebenmonatigen Tätigkeit mit größtmöglichem Engagement und äußerster Sorgfalt nachgekommen bin.

 

Meine Gründe, dieses Amt niederzulegen lassen sich so zusammenfassen: Mir fehlte für die eine klare nationale Strategie, wie juristische Aufarbeitung in der näheren Zukunft aussehen soll. Meinem Verständnis nach sollten Unabhängigkeit, Inklusivität und Gleichberechtigung in Bezug auf unterschiedliche Opfer der Diktatur Grundprinzipien einer solchen Strategie sein. Doch die gegenwärtige Entwicklung scheint in eine andere Richtung zu gehen. Noch hoffe ich, mit dieser Einschätzung falsch zu liegen.

 

In jedem Fall bereue ich die Entscheidung, das Amt niederzulegen, noch nicht – hat sie es mir doch ermöglicht, mich ganz und gar der Riad Seif Menschenrechtsstiftung zu widmen. Eine Arbeit die ich als Ergänzung und Unterstützung der Kommission verstehe, denn ich bin zutiefst überzeugt, dass für juristische Aufarbeitung nicht nur staatliche Stellen verantwortlich sind. Der Zivilgesellschaft kommt hier die wichtige Aufgabe zu, Opfer und betroffene Communities als zentralen Akteure des Aufarbeitungsprozesses zu unterstützen und zu ermächtigen. Das betrifft die unterschiedlichsten Phasen: die Suche nach Wahrheit, Rechenschaftspflicht, Reparationszahlungen, Erinnerungsarbeit und die Reform von Institutionen. Letztlich lässt sich nur so ein dauerhafter Frieden anstreben.

 

Für mich persönlich war es nach meinem Rückzug aus der Kommission besonders beruhigend, dass die Beziehungen zu meinen Kollegen dort Bestand haben. Sie beruhen auf Wohlwollen, gegenseitigem Respekt und dem gemeinsamen Glauben an gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit.

 

Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung,

Joumana Seif 

 

PS: Wenn Ihnen der Brief aus Damaskus gefällt, leiten Sie ihn gerne weiter. Wenn Sie ihn weitergeleitet bekommen haben, können Sie sich einfach über diesen Link anmelden. Eine Sammlung meiner bisherigen Briefe finden Sie zudem seit neuestem in unserem Living Open Archive.

Joumana Seif

Joumana Seif arbeitet seit 2001 im Bereich Menschenrechte und unterstützt insbesondere die Demokratiebewegungen in Syrien, mit einem Fokus auf politische Gefangene. 2012, ein Jahr nach dem Beginn der Aufstände gegen die Assad-Regierung, verließ sie Syrien. Seitdem hat sie das Syrian Women’s Network (2013), die Syrian Feminist Lobby (2014) und das Syrian Women’s Political Movement (2017) mitgegründet. 2023 erhielt Joumana Seif den Anne-Klein-Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung für ihren Einsatz als Menschrechtsanwältin.

 

Im Mai 2017 kam sie als Research Fellow zum ECCHR-Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung. Seit März 2022 ist sie Legal Advisor zu den Schwerpunkten Syrien und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. So arbeitete sie insbesondere zum Al-Khatib-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz und begleitete eng die beteiligten Folterüberlebenden.


Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien kehrte sie im Dezember 2024 nach Damaskus zurück, eröffnete ihre früheren Büros wieder und gründete die Riad-Seif-Menschenrechtsstiftung. In diesem Menschenrechtszentrum werden nun junge Juristinnen und Juristen in Menschenrechtsarbeit ausgebildet. Darüber hinaus hat sie begonnen, das Forum für demokratischen Dialog wiederzubeleben, das von 2001 bis zu seiner gewaltsamen Schließung existierte – ein Raum für einen inklusiven, multireligiösen und multiethnischen politischen Dialog.

Kampf für Gerechtigkeit in Syrien 

Der Kampf für Menschenrechte erfordert Ausdauer und Beharrlichkeit.  Wir unterstützen die syrische Zivilgesellschaft auf dem Weg zur Gerechtigkeit - in Deutschland, in Europa und vor Ort in Syrien.

Jetzt spenden

NEUES VON DER SYRIENARBEIT DES ECCHR

Hunger als Kriegswaffe – Von Yarmouk nach Gaza

Als Flüchtlingslager und einst lebendiger palästinensischer Stadtteil von Damaskus, wurde Yarmouk nach der Revolution 2011 zu einem Schauplatz extremer staatlicher Gewalt. Nach Massenprotesten im Jahr 2012 verhängten das Assad-Regime und seine verbündeten Milizen eine brutale Belagerung und forderten die Zivilbevölkerung auf, sich zu „unterwerfen oder zu verhungern“. Bei einem bewegenden Konzert, einer Lesung und Diskussion im HAU Berlin trat der Pianist Aeham Ahmad, der die Hungerbelagerung von Yarmouk überlebt hat, gemeinsam mit dem Aktivisten Wassim Mukdad an der Oud und der Schauspielerin Lujain Mustafa auf.

 

Die Erfahrungen von Yarmouk zeigen alarmierende Parallelen zum Gazastreifen: ebenfalls ein Ort schwerer Massengräueltaten und der Instrumentalisierung von Hunger gegen die palästinensische Bevölkerung. Im Lichte des laufenden Gerichtsverfahren zu Yarmouk in Koblenz stellt sich die Frage: Gibt es nach Kriegsverbrechen, bei denen Hunger gezielt als Waffe eingesetzt wurde, Möglichkeiten für Gerechtigkeit und Rechenschaft – von Yarmouk bis Gaza? Diese Fragen wurden von der Autorin Nemat Khaled, der Menschenrechtsanwältin Dalia Qumsieh und Wassim Mukdad diskutiert, moderiert von Riad Othman (medico international).

 

Zum Mitschnitt der Veranstaltung

Mehr zum Fall

Aeham Ahmad und Wassim Mukdad lassen die Klänge von Yarmouk wieder aufleben. © Susanne Hentschel

Riad Othman, Dalia Qumsieh, Nemat Khaled und Wassim Mukdad die Aufarbeitung von Belagerung und Hunger als Kriegswaffe. © Susanne Hentschel

Prozess gegen Lafarge: Syrische Mitarbeiter finden endlich Gehör

Im April 2026 setzte das Urteil im Fall Lafarge nach fast einem Jahrzehnt juristischer Arbeit einen wichtigen Präzedenzfall für unternehmerische Verantwortung: Führungskräfte und der französische Zementkonzern wurden wegen Terrorismusfinanzierung und der Verletzung internationaler Sanktionen verurteilt, weil sie bewaffnete Gruppen in Syrien bezahlten, um eine Zementfabrik während des Bürgerkriegs in Betrieb zu halten. Der Prozess in Paris zeigt, wie Unternehmensstrukturen kriminelles Handeln durch eine Aufteilung von Verantwortung ermöglichen können. Der Zugang zu Gerechtigkeit wurde jedoch erneut den syrischen Beschäftigten verwehrt, die weiterhin auf Entschädigung warten.


Lafarge wurde zusammen mit vier ehemaligen Führungskräften der Finanzierung terroristischer Gruppen – insbesondere des sogenannten Islamischen Staates – für schuldig befunden. Zwischen 2013 und 2014 flossen insgesamt 5,5 Millionen Euro, um den Betrieb des Zementwerks in Syrien trotz des Bürgerkriegs und der damit verbundenen Risiken für die Beschäftigten aufrechtzuerhalten. 


Dieser Erfolg gehört vor allem den ehemaligen syrischen Beschäftigten von Lafarge, die sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen haben. Ein Dutzend von ihnen nahm am Prozess teil und schilderte ihren Alltag, der von der Angst vor Entlassung, Entführungen, der Durchquerung von Gebieten unter Scharfschützenfeuer und an Checkpoints, Bombardierungen sowie der ständigen Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen bewaffneter Gruppen geprägt war.


Mehr zum Fall

„Wir hatten keine andere Wahl: entweder verhungern oder arbeiten!“ Zehn ehemalige syrische Beschäftigte von Lafarge sagten als Nebenkläger aus. © Matthieu Fayette

Nach einer sechswöchigen Anhörung geht der Prozess gegen Lafarge in Paris zu Ende. © Matthieu Fayette

Sie haben Fragen zum Newsletter?
Lassen Sie uns in Kontakt bleiben!

+49 (0)30 69506023          newsletter@ecchr.eu

ECCHR

EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS
Zossener Straße 55 – 58
D – 10961 Berlin

+ 49 30 400 485 90
info@ecchr.eu

Wenn Sie diese E-Mail nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

bluesky facebook instagram linkedin youtube
Bankverbindung
Name: ECCHR
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE77 100 90000 885360 7011
BIC: BEVODEBB

Weitere Informationen zum Datenschutz und Impressum.