Was die Verfassungsgerichts-Entscheidung für künftige Kriegsverbrechen bedeutet und warum das Lumumba-Attentat endlich aufgeklärt werden muss.
Im Browser öffnen

KAMPFDROHNEN-URTEIL. LUMUMBA-ATTENTAT. HUNGERBLOCKADEN.

JULI 2025 | NEWSLETTER 105

Jede juristische Intervention folgt einer eigenen Zeitlogik: Manche Fälle kommen nach einem guten Jahrzehnt endlich zum Abschluss, während andere dann noch immer nicht eröffnet wurden. Egal ob der jeweilige Prozess gewonnen oder verloren wird: indem sich Gerichte überhaupt mit dem Unrecht befassen, können sie neue Werkzeuge schmieden, mit denen sich zukünftige Schäden verhindern oder zumindest abmildern lassen.

Zu diesen Fällen, die Rechtsgeschichte schreiben könnten, zählt die Entscheidung eines Belgischen Gerichts, sich mit den Umständen des Attentats auf den kongolesischen Präsidenten Patrice Lumumba vor über 60 Jahren zu befassen. Familienangehörige von Lumumba haben sich mit der Bitte um aktive Prozessunterstützung an ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck gewandt.

Vor dem höchsten deutschen Gericht wurde jetzt über die deutsche Mitverantwortung für zivile Opfer des US-Drohnen Programms entschieden. Obwohl das Urteil zu Ungunsten der vom ECCHR unterstützten jemenitischen Kläger ausfiel, setzt es für die Rechte zukünftiger Geschädigter militärischer Konflikte im Ausland entscheidende Maßstäbe. In einer Zeit, in der Drohnenkriegsführung mithilfe von KI rasant weiterentwickelt wird, sind sie dringend geboten.

Tödliche Algorithmen ist auch der Titel eines unserer kürzlich veröffentlichten Podcasts, zu dem Sie, ebenso wie zu einer Folge über Migrations-Narrative, in diesem Newsletter mehr erfahren. 
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und danken für Ihre Ermutigung und Unterstützung.


Das ECCHR-Team

Zur Urteilsverkündung hatten die jemenitischen Kläger kein Einreisevisum erhalten. Andreas Schüller und Sönke Hilbrans (rechts im Bild) haben ihren Fall seit über einem Jahrzehnt begleitet © ECCHR

Ramstein-Entscheidung:
Eine vielversprechende Niederlage

Der Ramstein-Prozess zur deutschen Mitverantwortung für US-Drohnenangriffe im Jemen fand nach 11 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht seinen Abschluss. Familienangehörige der jemenitischen Kläger waren 2012 bei einem US-Drohnenangriff getötet worden. Obwohl die Kläger selbst keine ersichtlichen Verbindungen zu Deutschland haben, wurde ihr Fall vor dem höchsten deutschen Gericht verhandelt - ein Gericht, das üblicherweise nur 1% der ihm angetragenen Fälle annimmt. Ihr Vorwurf, dass Deutschland eine Mitverantwortung trage, weil der in Rheinland-Pfalz gelegene US-Luftstützpunkt Ramstein dem deutschen Recht unterliege, wurde vom Gericht nach gründlicher Prüfung abgewiesen. Eine Niederlage, die dennoch Möglichkeiten eröffnet, damit zivile Opfer bewaffneter Konflikte im Ausland in Zukunft ihre Rechte geltend machen können.


Jeder Drohnenkrieg ist darauf angewiesen, dass große Datenmengen verarbeitet, ausgewertet und in Echtzeit weitergeleitet werden. Ramstein verfügt über das größte Datenanalyse-Zentrum des US-Militärs außerhalb ihres eigenen Staatsgebiets sowie über die für einen Drohnen-Angriff notwendigen Ralais. Damit ist dieser Stützpunkt ein unverzichtbarer Knotenpunkt in der Kommunikations-Infrastruktur zur Koordinierung von Kampfdrohnen. Auch wenn niemand in Deutschland den entscheidenden Knopf gedrückt hat - ohne Ramstein wären die US-Drohnenangriffe im Jemen nicht möglich gewesen.


Das Verfassungsgericht hat zwar keine hinreichenden Gründe gesehen, warum der deutsche Staat die US-Drohnenangriffe im Jemen hätte verhindern müssen. Auch wenn es für die Jemenitischen Kläger persönlich ein schwacher Trost ist, hat ihre Ausdauer und Hartnäckigkeit dazu beigetragen Rechtsgeschichte zu schreiben: das Gericht hat sich grundsätzlich der von den ECCHR-Anwälten sowie unseren Partnern vorgebrachten juristischen Argumentation angeschlossen, wonach Deutschland in der Verantwortung steht, das zivile Leben in anderen Ländern zu schützen. Damit könnte diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts maßgeblichen Einfluss auf zukünftige Fälle haben, in denen es um die Beteiligung Deutschlands an Angriffen auf die zivile Bevölkerung geht – beispielsweise durch Waffenexporte an Israel, die in Gaza eingesetzt werden.


Mehr zum Fall

Gemeinsam für globale Gerechtigkeit

Gerechtigkeit braucht einen langen Atem – und Menschen, die fest an unserer Seite stehen. Werden Sie Fördermitglied und stärken Sie unseren Einsatz für eine gerechtere Zukunft. Nur so können wir staatliches Handeln auch künftig kritisch prüfen und die Rechte von Betroffenen weltweit verteidigen.

Jetzt Fördermitglied werden

VÖLKERSTRAFTATEN UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG

Gerechtigkeit für Lumumba: Europas koloniale Schuld vor Gericht.

Erstmals in der Geschichte wird die Ermordung eines afrikanischen Unabhängigkeitsführers durch eine ehemalige Kolonialmacht strafrechtlich verhandelt: Im Juni 2025 begann in Brüssel das Verfahren gegen den früheren belgischen Diplomaten Etienne Davignon. Er soll an der Verschleppung und Ermordung von Patrice Lumumba beteiligt gewesen sein – dem ersten frei gewählten Premierminister der Demokratischen Republik Kongo. Er war am 17. Januar 1961 in der abtrünnigen Provinz Katanga mit Unterstützung belgischer Stellen getötet worden. Lumumba galt als Symbolfigur der Dekolonisierung und wurde von westlichen Regierungen als Bedrohung ihrer Interessen betrachtet.

Anwältin Bénédicte Mbangala und Wolfgang Kaleck im  Kriminalgericht Brüssel  © ECCHR/Fritz Wegemann

Seit 2011 kämpft seine Familie für juristische Aufarbeitung – unterstützt vom ECCHR und seinem Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Die nächste Anhörung ist für Januar 2026 angesetzt. Der Prozess steht für mehr als die Aufklärung eines historischen Gewaltakts: Er rückt strukturelle Verantwortung für koloniale Verbrechen ins Zentrum – juristisch, politisch und gesellschaftlich.

Zur Presseerklärung

Die Hungerblockade von Yarmouk

Im Zuge der syrischen Revolution kam es ab 2011 im Stadtviertel Yarmouk in Damaskus - bekannt als “Hauptstadt der palästinensischen Diaspora” - zu Massenprotesten gegen das Assad-Regime. Die Regierung und ihre verbündeten Milizen, die das Lager kontrollierten, gingen brutal gegen die Proteste vor. In der Folge wurde die Bevölkerung von Yarmouk ab Dezember 2012 belagert und das Viertel schließlich vollständig abgeriegelt. Rund 18.000 eingeschlossene Zivilist*innen waren von der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und humanitärer Hilfe abgeschnitten. Etwa 200 starben in Folge von Hunger und Typhus. 

Diese Hungerblockade könnte nun erstmals von einem deutschen Gericht verhandelt werden: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage nach dem Weltrechtsprinzip gegen fünf Männer erhoben, die unter Verdacht stehen in Yarmouk Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Das ECCHR unterstützt Überlebende, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen.

Die Erfahrungen aus Yarmouk zeigen erschreckende Parallelen zur Gegenwart: Auch heute werden in Gaza humanitäre Hilfsstrukturen gezielt zerstört. Hunger als Waffe einzusetzen – egal wo auf der Welt  – ist ein Kriegsverbrechen.


Zur Pressemitteilung

Mehr zum Fall

Durchbruch in den Libyen-Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs

Am 16. Juli wurde der per internationalem Haftbefehl gesuchte libysche Milizenführer Khaled Mohamed Ali El Hishri, am Flughafen Berlin Brandenburg verhaftet. Er gilt als einer der Verantwortlichen für das Gefangenenlager Mitiga in Tripolis. Laut Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) wird El Hishri die Verantwortung sowie direkte Beteiligung an Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Mord und weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

In einem Pressestatement sagt Allison West: “Diese Verhaftung ist für die Überlebenden der schweren Verbrechen, die in der Haft in Libyen, in Mitiga und andernorts begangen wurden, ein längst überfälliger Durchbruch. Sie zeigt, dass internationale Justiz funktionieren kann, wenn Staaten zusammenarbeiten.”

Das entschlossene Handeln Deutschlands, dem El Hishris sofortige Überstellung an den Gerichtshof folgen sollte, steht in auffälligem Kontrast zu der gegenwärtig zunehmenden Kooperationsverweigerung von IStGH-Mitgliedsstaaten. Wenn der Gerichtshof sein Mandat in Libyen erfüllen soll, müssen ihn alle Staaten konsequent unterstützen, und die Rechenschaftspflicht darf nicht bei den Befehlshabern der Milizen aufhören. Vielmehr sollte sie sich auf alle erstrecken, die in Libyen systematische Misshandlungen ermöglichen oder aufrechterhalten. Das jüngste Positionspapier von ECCHR und Refugees in Libya zu den IStGH-Ermittlungen enthält detaillierte Empfehlungen, wie die nächsten Schritte aussehen sollten, damit den Leidtragenden Gerechtigkeit zuteil wird, und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.


Zur Pressemitteilung

Zum Positionspapier

Weiterhin Straflosigkeit für staatliche Aggressoren 

In einer Sondersitzung des Internationalen Strafgerichtshofs bot sich den Mitgliedstaaten die historische Chance, die Zuständigkeit des IStGH für das Verbrechen der Aggression auszuweiten. Doch nach heftigem Widerstand, insbesondere von Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Neuseeland und Japan, wurden die Beratungen über den Vorschlag auf 2029 verschoben. Für die Opfer von Aggression ist dies eine bittere Enttäuschung; Aggressoren genießen weiterhin Straflosigkeit. Als eines der vier Kernverbrechen des Völkerrechts nehmen Aggressionsakte weltweit wieder zu und fügen ganzen Bevölkerungsgruppen verheerendes Leid zu. Bislang fehlt dem IStGH grundsätzlich die Zuständigkeit für dieses Verbrechen, wenn es von Staaten begangen wird, die seine Autorität nicht anerkennen. Selbst Mitgliedstaaten können eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Der Vorschlag bietet jedoch einen Ausweg: Dem IStGH soll die Befugnis eingeräumt werden, Verbrechen der Aggression unter denselben Bedingungen zu verfolgen wie die anderen Kernverbrechen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Im Rahmen unserer Advocacy-Arbeit zur Reform hat das ECCHR zudem eine parallele Veranstaltung zur Sondersitzung mitorganisiert, um den von Krieg betroffenen Menschen und Überlebenden stärker Gehör zu verschaffen.

Positionspapier zur Reforminitiative (englisch)

WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE

Dieses Foto entstand 2018 vor dem Landgericht Dortmund. Inzwischen kämpft Gewerkschaftsführer Nasir Mansoor (links) auch mit Hilfe des deutschen Lieferkettengesetzes für Menschenrechte in Pakistan © ECCHR

Günstig hat einen Preis: BAFA-Beschwerde gegen KiK

Trotz wiederholter Kritik verstößt Mount Fuji, ein pakistanischer Zulieferer für KiK, systematisch gegen Arbeits- und Gewerkschaftsrechte. KiK weiß das und unternimmt dennoch zu wenig - trotz gesetzlicher Verpflichtung durch das Lieferkettengesetz. Pakistanische Textilarbeiter*innen, die Gewerkschaft NTUF und das ECCHR haben deshalb beim zuständigen Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) Beschwerde gegen KiK eingereicht. Teil der Beschwerde ist auch ein Widerspruch gegen das Verhalten des BAFA: Dieses hatte KiK 2024 aus der Verantwortung entlassen, indem es feststellte, dass es keine Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette von KiK gäbe - angesichts von vorenthaltenen Löhnen und der Unterdrückung gewerkschaftlicher Arbeit für die Betroffenen blanker Hohn.


Mehr zum Fall

Hauptverhandlung gegen Holcim steht unmittelbar bevor

Am 3. September ist es endlich soweit: Vor dem Schweizer Kantonsgericht Zug findet eine erste Verhandlung in der Klimaklage von vier Bewohner:innen der indonesischen Insel Pari gegen den Schweizer Zementhersteller Holcim statt. Das Gericht wird darüber verhandeln, ob es sich dem Kern des Falls widme und über die Frage entscheidet, ob Betroffene von Klimaschäden in der Schweiz Rechtsschutz erhalten können. Das ist dringend geboten, denn Pari versinkt durch den Anstieg des Meeresspiegels im Ozean. Sogenannte Carbon Majors wie Holcim tragen dafür eine Mitverantwortung. Dass Unternehmen für Klimarisiken haftbar gemacht werden können, hat Ende Mai bereits ein deutsches Gericht im Fall Saùl Lliuya vs RWE entschieden.
Mehr Informationen aus erster Hand gibt es bei einer Veranstaltung in Zürich, wo zwei der Kläger:innen, Ibu Asmania und Arif Pujianto, über die Situation auf Pari sprechen. 


Zur Anmeldung

Mehr zum Fall

Schweizer Pestizid, Geschädigte in Indien: Beweisaufnahme in Basel beginnt

Der Schweizer Konzern Syngenta entwickelt, produziert und vertreibt das Pestizid Polo. Wegen der gesundheitlichen Risiken darf es weder in der EU noch in der Schweiz verkauft werden - wohl aber in Indien. Dort erlitten dutzende Landarbeiter*innen 2017 teils lebensgefährliche Vergiftungen, zwei von ihnen starben. Die Ehefrauen der beiden Verstorbenen sowie ein Landwirt, der knapp überlebte, verklagen Syngenta auf Schadensersatz. Zusammen mit den Organisationen Public Eye und PAN India unterstützt das ECCHR die Kläger*innen. In diesem einzigartigen Verfahren, das sich auf das Schweizer Produkthaftungsrecht stützt, erfolgt nun der nächste Schritt: Am 17. Juni hat das Zivilgericht Basel beschlossen, die Beweisaufnahme durch die Betroffenen einzuleiten.


Zur Presseerklärung

BORDER JUSTICE

Kinsa-Anklage fallen gelassen

Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat das italienische Gericht in Bologna nun alle Anklagen gegen eine kongolesische Staatsangehörige fallen gelassen. Unsere Partneranwältin Francesca Cancellaro hatte den Fall übernommen. O.B. wurde der Schleuserei angeklagt, nachdem sie mit ihrer Tochter und ihrer Nichte mit falschen Pässen nach Italien eingereist war. Diese Urteile schränken nun die Anti-Schleuser-Gesetze ein, die Schutzsuchende/Geflüchtete und diejenigen, die sich mit ihnen solidarisieren, zu Unrecht kriminalisieren.

INSTITUT FÜR JURISTISCHE INTERVENTION

Podcast: Migrations-Narrative – noch immer in der Rassismus- und Kolonialismus-Falle?

In einem von Hanaa Hakiki moderierten Live-Gespräch diskutieren die Gäste über herrschende Migrations-Narrative: es geht um die pseudo-wissenschaftliche Konstruktion angeblicher Identitäten und Kategorien, um die Gegenwärtigkeit des Kolonialismus im Verbund mit kollektiver Geschichtsvergessenheit. Von dort aus entwickelt die Gesprächsrunde kraftvolle Gegenentwürfe für eine Zukunft, in der menschliche Verbundenheit und die Wieder-Aneignung von Sprache im Mittelpunkt stehen. Mitwirkende sind: Aghogho Akpome (Experte für Narrative und Professor an der Universität Zululand), Musa Okwonga (Autor und Podcaster) sowie Sandra Alloush (Menschenrechtsanwältin und im Vorstand des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus).


Zum Podcast

Podcast: Tödliche Algorithmen – Drohnen und KI in der Kriegsführung

KI und Drohnentechnologie verändern die moderne Kriegsführung grundlegend, indem sie die bisherige Vorherrschaft konventioneller militärischer Macht zunehmend in Frage stellen und weitreichende Fragen in Bezug auf Verantwortung und Menschenrechte aufwerfen. Im Gazastreifen wird KI in großem Umfang für Luftangriffe, die Überwachung der Bevölkerung und das Auskundschaften potenzieller Ziele eingesetzt. In der Ukraine beeinflusst die massenhafte Produktion kommerzieller Drohnen maßgeblich den Kriegsverlauf. Doch wer trägt Verantwortung für gezielte Tötungen, wenn letztlich eine Maschine oder ein Algorithmus über Leben und Tod entscheidet? Im Gespräch mit Anne Schroeter sind Jutta Weber (Professorin für Mediensoziologie an der Universität Paderborn) und Andreas Schüller.


Zum Podcast

Namibia: Widerstand gegen neokolonialen Extravismus

Gemeinsam mit der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) und weiteren Partnern reichte das ECCHR am 30. Juni eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein. Anlass ist die fortgesetzte Unterstützung Deutschlands für das Hyphen-Wasserstoffprojekt auf dem Land der Nama in Namibia.

Angesichts der Umweltgefahren für einen Biodiversitäts-Hotspot und der Beteiligung deutscher Unternehmen wie ENERTRAG und RWE, wird das Projekt als neokolonialer Extraktivismus gewertet. Neben dem Recht auf eine gesunde Umwelt und Selbstbestimmung wurde auch die Pflicht verletzt, die Nama frühzeitig in einen informierten Entscheidungsprozess einzubinden. Diese Ignoranz der Unternehmen wie auch der Politik ist besonders vor dem Hintergrund des unter deutscher Kolonialherrschaft begangenen Genozids unerträglich.


Zum Statement

Mehr zum Fall

Gegenwärtige und zukünftige Menschenrechtsanwält*innenbei der Alumn*-Reunion 2025 © ECCHR/Jonas Riedel

Gemeinsam über Gegenwehr nachdenken 

Weil Allianzen es ermöglichen, aus gemeinsamer Kritik Handlungsfähigkeit zu entwickeln veranstalten wir jedes Jahr eine Alumn* Reunion. Die diesjährige Zusammenkunft in Berlin war geprägt durch die Entschlossenheit, gemeinsam über Widerstand nachzudenken. Mehr als 100 unserer alumn* und globalen Partner*innen kamen unmittelbar nach einem ECCHR-Workshop zu globaler Gerechtigkeit zu dringend notwendigen Gesprächen über eine kritische Menschenrechts-Praxis zusammen. Wir diskutierten anwaltliche Strategien in Zeiten des aufstrebenden Faschismus, unternehmerische Rechenschaftspflicht sowie die Beteiligung an Völkerrechtsverbrechen. Zwei Panels entlarvten, wie Rechte ausgehöhlt werden und Protest zum Schweigen gebracht wird: Das zeigt sich sowohl an Grenzregimen als Mittel rassistischer Ausbeutung in Europa, als auch in der Arbeit von Anwält*innen, die in Deutschland oder den USA gegen die Kriminalisierung palästinensischen Lebens und der Solidaritätsbewegung vorgehen.

Gemeinsam loteten wir die Grenzen und Möglichkeiten des Rechts aus und erarbeiteten in Workshops neue Wege, sich zu organisieren, Gegebenes in Frage zu stellen und Unerwartetes aufzubauen – unter anderem durch die lyrische Aufbereitung von Zeugenaussagen. Diese Reunion hat gezeigt, dass unser Netzwerk mehr ist als ein Reflektionszusammenhang – es ist eine Aufforderung zum Handeln.

DIE ZUKUNFT DER MENSCHENRECHTSARBEIT SICHERN

Wir bilden die nächste Generation von Menschenrechtsverteidiger*innen aus, um den weltweiten Einsatz für eine gerechtere Zukunft zu stärken. In Zeiten zunehmender Repression, globaler Krisen und wachsender Ungleichheit braucht es mutige Stimmen – und deren finanzielle Unterstützung.

Jetzt spenden

VERANSTALTUNGEN

Save the Date: On Justice #6

Die Leere im Terminkalender gehört auch für uns zu den schönen Seiten des Sommers. Doch eine Veranstaltung sollten Sie sich jetzt schon für Oktober vormerken: Im Rahmen der Diskursreihe “On Justice”, die ECCHR und HAU gemeinsam organisieren, wird der Holocaustforscher Omer Bartov mit Ahmed Abofoul von unser palästinensischen Partnerorganisation Al-Haq über die Situation in Gaza diskutieren. Bartov, der an der Brown-University forscht und lehrt, erinnerte in einem Artikel für die New York Review of Books jüngst daran, dass Genozide in der Geschichte meistens mit einem Narrativ der Selbstverteidigung begründet wurden. So wurde der deutsche Genozid an den Nama und Herrero zu Beginn des 20. Jahrhunderts beispielsweise damit gerechtfertigt, dass einige dieser indigenen Gruppen damals die Farmen weißer Siedler überfallen hatten. Mehr zu dieser Veranstaltung lesen Sie in unserem September-Newsletter.


8.10.2025, 19:00 Uhr, HAU 1, Stresemannstraße 29, 10963 Berlin


Weitere Informationen und Tickets

PAST EVENTS

Vorsätzliche Ermittlungsfehler und verweigerte Persönlichkeitsrechte an Grenzen

Ausgehend von den Massakern von El Tarajal (2014) und Melilla (2022) analysierten Nerges Azizi und Hanaa Hakiki die rassistischen Methoden, mit denen Staaten Menschen an Grenzen ihre Persönlichkeitsrechte verweigern. Ein Aufsatz, den sie am 30. Juni am Vienna Centre of Migration and Law vorgestellt haben, befasst sich mit dem systematischen Versagen europäischer Staaten bei der Untersuchung dessen, was aus dieser staatlichen Praxis folgt: Gewalttaten, Todesfälle, sowie das Verschwindenlassen von Menschen. Die beiden Autorinnen bezeichnen dieses Vorgehen als Fortsetzung der Pushback-Erfahrung.


Mehr zum Programm

AufRecht - solidarisch in autoritären Zeiten

Im Motto, unter das der Republikanische Anwaltsverein seinen diesjährigen Jahreskongresses gestellt hatte, klingen Warnung und Ermutigung gleichermaßen an. Diese Doppel-Perspektive prägte auch die ECCHR-Beiträge auf der dreitägigen Veranstaltung: Theresa Mockel diskutierte in einem Workshop über strategische Möglichkeiten und Hürden, dem Klimawandel mit internationalem Recht beizukommen. Alexander Schwarz analysierte im Gespräch mit Verfassungsblog-Autorin Lisa Wiese Waffenexporte nach Israel und die Schwächen des deutschen Rüstungskontrollrechts. Die schwindelerregenden Erfahrungen des offenen Rechtsbruchs der Regierung Trump, aber auch der wachsende Widerstand gegen diese autoritäre Wende, waren Gegenstand eines aktuellen Erfahrungsberichts von Wolfgang Kaleck.


Mehr zum Programm

Riskante Investitionen?

Auf dem 7. Symposium der Elisabeth-Käsemann-Stiftung Anfang dieses Monats kamen Jurist*innen, NGOs, Historiker*innen und Vertreter*innen deutscher Unternehmen zusammen, um die ethischen und rechtlichen Dimensionen unternehmerischen Handelns in Diktaturen und extraktivistischen Kontexten zu diskutieren. Hannah Franzki sprach über die Rolle, die ökonomische Aspekte bei systematischen Menschenrechtsverletzungen und deren juristischer Aufarbeitung in Argentinien spielen.


Mehr zur Veranstaltung und den Beteiligten

Watch Indonesia!

Wer muss für die Folgen des Klimawandels bezahlen? Und: Welche Bedeutung haben Klimaklagen im Kampf für Klimagerechtigkeit? Diese Frage diskutierte Theresa Mockel unter anderen mit Edi Mulyono, einem der Kläger von der Insel Pari, auf einem Podium von Watch Indonesia! zur juristischen Intervention gegen den Schweizer Zementhersteller Holcim.


Mehr zur Veranstaltung und den Beteiligten

PUBLIKATIONEN

Andreas Schüller / Ann-Dorit Boy

»Jetzt ist der Moment, das Völkerrecht nachzubessern«

Spiegel, 7. Juli 2025 

 

Andreas Schüller

Wer, wie, was Völkerrecht?

taz, 27. Juni 2025

 

Isabelle Haßfurther

Civil Society Calls for the Reform of the ICC’s Jurisdiction over the Crime of Aggression: Towards the July 2025 Review of the Kampala Amendments.

OpinioJuris, 24. Juni 2025

 

Annabell Brüggemann

Verstoß gegen Sorgfaltspflichten? Ein Paradebeispiel „weshalb wir das Lieferkettengesetz brauchen“

Frankfurter Rundschau, 24. Juni 2025


Patrick Kroker

Syrian doctor gets life sentence in Germany for slayings, torture under Assad
Washington Post, 16. Juni 2025


PODCASTS

Andreas Schüller / Andrea Beer
Drecksarbeit in Zeiten des Krieges – Wie beschädigt ist das Völkerrecht?
SWR Kultur, 3. Juli 2025


Wolfgang Kaleck

„Vernichtungsabsicht“ – Wolfgang Kaleck über den Begriff des Völkermords

SZ Podcast „In aller Ruhe”, 12. Juni 2025

Sie haben Fragen zum Newsletter?
Lassen Sie uns in Kontakt bleiben!

+49 (0)30 69506023          newsletter@ecchr.eu

ECCHR

EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS
Zossener Straße 55 – 58
D – 10961 Berlin

+ 49 30 400 485 90
info@ecchr.eu

Wenn Sie diese E-Mail nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

bluesky facebook instagram linkedin youtube
Bankverbindung
Name: ECCHR
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE77 100 90000 885360 7011
BIC: BEVODEBB

Weitere Informationen zum Datenschutz und Impressum.