Deutschland hat in den vergangenen Jahren einige Anstrengungen unternommen, kein sicherer Zufluchtsort für diejenigen zu werden, die in anderen Ländern Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen. Geht es allerdings um deutsche Staatsbürger, reagieren die Strafverfolgungsbehörden oft zögerlich. Der Fall von Luis Kyburg setzt ein klares Zeichen, dass Täter aus kriminellen Diktaturen nicht ungestraft davonkommen, auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Nach beinahe zehnjährigen Ermittlungen erhob die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Anklage wegen Mordes in 23 Fällen gegen den ehemaligen argentinischen Marineoffizier Luis Kyburg. Doch diese lang erwartete Entscheidung kam zu spät, da der Angeklagte im Oktober verstarb.
Der Mann mit der doppelten Staatsbürgerschaft hatte sich aus Argentinien absetzen und nach Deutschland fliehen können. Seit 2013 wurde mit einem Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit international nach ihm gefahndet. 2014 leitete die Berliner GStA Ermittlungen wegen Mordverdacht gegen Kyburg ein. 2018 stellte Anahí Marocchi, die Schwester eines seiner Opfer, mit Unterstützung des ECCHR Strafanzeige gegen den Ex-Offizier.
Unter Rafael Videlas Militärjunta diente Kyburg zwischen Februar und November 1976 als Vizekommandant einer Kampfschwimmereinheit am Marinestützpunkt Mar del Plata. Sein Vorgesetzter sowie 48 weitere dort stationierte Offiziere wurden in Argentinien bereits wegen Folter, Mord, Entführung und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Kyburg dagegen genoss zehn Jahre Straflosigkeit und konnte in Berlin sein Leben leben.
Auch wenn die Anklage in diesem Fall zu spät kam, beweist sie, dass die deutsche Justiz endlich bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Damit erfahren die Hinterbliebenen der Diktaturopfer ein Mindestmaß an Gerechtigkeit.
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