Wir bleiben beharrlich und überlassen unsere Welt nicht den Demokratieverächtern, den Demagogen und Diktatoren.
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GRENZEN VOR GERICHT. DREI JAHRE KRIEG IN DER UKRAINE. STIMMEN AUS SYRIEN.

FEBRUAR 2025 | NEWSLETTER 102

Wie wird diese Welt? Schlechter oder besser? Wir leben in einer Zeit, in der wir das noch nicht schlüssig beurteilen können. Denn gerade jetzt, wo vieles immer düsterer zu werden scheint, gibt es Ereignisse von epochaler Bedeutung wie in Syrien, wo ein blutiges Regime nach über 50 Jahren zusammengebrochen ist. 


In diesen Zeiten der großen Suche sind die Menschenrechte und die progressive Anwendung des Rechts ein guter Kompass auf unserem Gang ins Offene. Die Geschichte lehrt uns: Ohne die Rechte der Menschen ist alles nichts, ohne Menschenrechte gibt es weder Humanismus noch Solidarität. Diese Rechte sind universell, sie gelten überall. 


Als ECCHR versuchen wir, uns mit diesen Werten durch diese krisenhafte Welt zu bewegen. Mit nüchternem Blick, mit juristischem Scharfsinn und in Solidarität mit den Entrechteten dieser Zeit. Wir überschätzen uns nicht, wir gewinnen nicht immer vor Gericht, aber wir bleiben beharrlich und überlassen unsere Welt nicht den Demokratieverächtern, den Demagogen und Diktatoren. 


Um es mit Samuel Beckett zu sagen: „Immer versucht. Immer gescheitert. Egal. Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern“.


Miriam Saage-Maaß auf der Jahresauftaktversammlung im ECCHR, Januar 2025.


Das ECCHR-Team

Jedes Jahr am sechsten Februar gedenken Angehörige und Freunde den Menschen, die Europas tödlichem Grenzregime zum Opfer fielen. Dieses Bild entstand 2024 in Toulouse © Alarmphone / Laure

Menschenrechte hängen nicht vom Pass ab

Was an den Grenzen als “illegal” bezeichnet wird, hat längst nur noch wenig mit dem Gesetz zu tun – doch alles mit politischem Kalkül. Im Wettlauf um Wählerstimmen werden Gesetzgebungen und Praktiken, die nationales, internationales und EU-Recht mit den Füßen treten, als legal verpackt, während jene Menschen, die Schutz suchen und an den Grenzen ankommen, als illegal diffamiert werden. Der scheidende Kanzler Olaf Scholz rühmt sich mit den Zahlen derer, die an der Einreise gehindert wurden. Der Amtsanwärter Friedrich Merz wiederum betreibt einen Wahlkampf rund um die Forderungen nach dauerhaften Grenzkontrollen und einer noch schärferen Migrationspolitik, gestützt auf die Stimmen der extremen Rechten. Doch das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Kein Staat darf pauschal Asylsuchende an seiner Grenze abweisen. 


Der Begriff “illegale Migration” suggeriert eine juristische Grundlage, die es so nicht gibt. Es ist ein politisches Konstrukt, das Menschen zu Kriminellen macht, die ohne erforderliche Papiere einen Staat betreten. Fehlende Dokumente berauben jedoch niemanden seiner Rechte. Im Gegenteil: Das Gesetz selbst sieht diesen Weg vor. Asyl kann erst auf dem Boden eines Staates beantragt werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention, das EU-Recht, die Europäische Menschenrechtskonvention und unsere Verfassungen schreiben es unmissverständlich fest: Europäische Staaten sind verpflichtet, allen Menschen ein faires Asylverfahren zu ermöglichen und sie vor Misshandlung, willkürlicher Haft und brutalen Zurückweisungen zu schützen. 


Die Nutzung des Begriffs “illegal” dient dazu, diese Verpflichtungen zu leugnen und die Menschlichkeit aus dem Diskurs zu verbannen. Die Geschichte lehrt uns – damals wie heute –, dass die Entrechtung von Menschen durch Worte oft der erste Schritt zu den schlimmsten Verbrechen war. Deshalb verzichten internationale Menschenrechtsorganisationen und EU-Institutionen auf den Gebrauch dieses Begriffes, der nicht nur irreführend ist, sondern auch Unrecht legitimiert.


Zum Q&A zu Kontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen


Lesen Sie dazu auch Chroniken des Schwarzseins: Überleben in den Schatten von Libyen und Europa, ein Essay von unserem Partner Refugees in Libya

Gleiches Recht für Alle

Das gilt auch an den europäischen Außengrenzen! Trotzdem werden täglich Geflüchtete gewaltsam zurückgedrängt, und das häufig ohne die Chance, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Zusammen mit den Betroffenen bestreiten wir vor Gericht die illegalen Pushbacks, Inhaftierungen und die Gewalt des europäischen Grenzregimes. 

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VÖLKERSTRAFTATEN UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG

Italien ignoriert IStGH-Haftbefehl gegen libyschen General

Der Leiter der libyschen Kriminalpolizei, Osama Elmasry Njeem, wird vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Mordes, Folter, Vergewaltigung und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen gesucht. Nachdem am 18. Januar ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war, wurde er im italienischen Turin festgenommen. Doch nur wenige Stunden später ließ die italienische Regierung Elmasry frei und flog ihn außer Landes – ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Weigerung europäischer Vertragsstaaten, Haftbefehle des IStGH auszuführen, ist ein besorgniserregender Trend, der die internationale Strafjustiz untergräbt. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die engen Verbindungen zwischen libyschen und europäischen Beamt*innen. Die 2022 beim IStGH eingereichte Strafanzeige des ECCHR legt eindeutige Beweise für die europäische Mitverantwortung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber Migrant*innen und Geflüchteten in Libyen und im Mittelmeer vor. Die Strafanzeige weist auch auf einen gemeinsamen kriminellen Plan libyscher und europäischer Akteure hin, der darauf ausgerichtet ist, Migrant*innen in Libyen festzuhalten. In einem gemeinsamen Brief mit anderen Menschenrechtsorganisationen fordert das ECCHR die italienische Regierung auf, diese Vorfälle aufzuklären.


Mehr über unsere Arbeit zu Libyen finden Sie hier und hier.

Ukraine-Krieg im vierten Jahr – geopolitische Unsicherheiten bleiben

Am 24. Februar 2025 jährt sich Russlands Großangriff auf die Ukraine zum dritten Mal - drei lange Jahre unablässiger Luftangriffe, fortgesetzter Zerstörung und kalkulierten Schreckens. Die Gräueltaten russischer Truppen in Mariupol, Butscha und Irpin haben sich ins Gedächtnis eingebrannt. Doch diese Städte stehen nur exemplarisch für die vielen Orte, die Schauplätze des Unrechts wurden. Mit Beginn der zweiten Trump-Präsidentschaft droht nun ein erzwungener Scheinfrieden. Auch populistische Parteien in Europa fordern ein Ende der Kriegstreiberei, aber meinen damit nicht vorrangig die faschistische russische Kriegsmaschinerie, sondern vielmehr die Verteidigung der Ukraine. Dabei ist klar: Die Menschen in der Ukraine wünschen sich nichts sehnlicher als Frieden. Doch Frieden ohne Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit verdient den Namen nicht, weswegen sich die ukrainische Zivilgesellschaft bereits seit 2014 unermüdlich und mutig für eine rechtsstaatliche Aufarbeitung des Angriffskriegs einsetzt. Trotz aller Ungewissheit setzen wir unsere Arbeit gemeinsam mit ukrainischen NGOs fort, um die Betroffenen zu unterstützen - mit Recht gegen das Unrecht.


Mehr zu unserer Arbeit in der Ukraine

Genozid in Gaza: Zeit den deutschen Diskurs zu öffnen

Seit Beginn der israelischen Militäroffensive in Gaza hat die intensive politische Debatte immer wieder eine sachliche Anerkennung der Faktenlage vor Ort erschwert. Bemühungen, die Situation juristisch einzuordnen, stoßen auf erheblichen politischen Widerstand und pauschale Antisemitismusvorwürfe. Besonders stark ist diese Reaktion in Deutschland, wo das politische Konzept der “Staatsräson” die Wahrnehmung von Israels Handeln in Gaza prägt. Völkermord ist eine juristische Kategorie, die eine gründliche Untersuchung und Bewertung anhand klar definierter rechtlicher Kriterien erfordert. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, wird der Tatbestand des Genozids im internationalen Recht nicht festgestellt. Doch, wie die Klage Südafrikas am Internationalen Gerichtshof (IGH) offenlegt, gibt es eindeutige Hinweise für einen möglichen Genozid der israelischen Streitkräfte gegen die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen. Jetzt, während die Fakten sorgfältig geprüft werden, ist es an der Zeit, dass sich die deutsche Gesellschaft ernsthaft mit der Möglichkeit auseinandersetzt, dass Israel dieses Verbrechens für schuldig befunden werden könnte – einem Verbrechen, welches erst durch die schrecklichen Taten des Nazi Regimes als juristische Kategorie notwendig wurde. 

 

Lesen Sie Wolfgang Kalecks Essay


Lesen Sie “Genozid in Gaza: Fragen und Antworten zum rechtlichen Hintergrund und aktuellen Entwicklungen”


Hören Sie den Podcast “Genozid-Vorwurf gegen Israel” mit Alexander Schwarz

Joumana Seifs Rechtspraxis unter dem Staub der vergangenen 12 Jahre. Die Büros von Menschenrechtsverteidiger*innen in Syrien haben endlich wieder geöffnet. © Joumana Seif

Heimkehr nach Syrien nach 12 Jahren im Exil

Nach zwölf Jahren im Exil konnte die Menschenrechtsanwältin und ECCHR Beraterin Joumana Seif Ende Dezember erstmals wieder nach Syrien zurückkehren. In ihrem ersten “Brief aus Damaskus” schreibt sie vom Alltag nach dem Sturz von Assad, den abendlichen Diskussionen der Rückkehrer*innen, über Formen der Übergangsjustiz und von den Herausforderungen, vor denen das Land nun steht. 


Wie die juristische Aufarbeitung von 54 Jahren Diktatur und 13 Jahren blutiger Bürgerkrieg aussehen soll, diskutieren nun die syrische Zivilgesellschaft und die internationale Gemeinschaft. In einem sind sich alle einig: Die Syrer*innen entscheiden selbst über den für sie angemessenen Prozess. Denn es waren syrische Aktivist*innen, Anwält*innen und vor allem Betroffene und Überlebende, die in den letzten 13 Jahren kontinuierlich für diesen Wandel gekämpft haben.


Das ECCHR will sie auf dem Weg zu Aufarbeitung und Gerechtigkeit begleiten und, wo sinnvoll, unterstützen, sowohl in Deutschland, in Europa, als auch vor Ort in Syrien.


Lesen Sie Joumana Seifs “Brief aus Damaskus” 


Um die nächsten Briefe nicht zu verpassen, klicken Sie hier


Mehr über unsere Arbeit zu Syrien


Weltrechtsprinzip in der Praxis – Ein Leitfaden

Im Rahmen unserer Arbeit in der Global Initiative Against Impunity hat das ECCHR kürzlich eine Videoserie mit dem Titel “Universal Jurisdiction in Practice” veröffentlicht, um lokalen und Graswurzel-Organisationen den Zugang zu Grundlagenwissen über internationale Gerichtsbarkeit zu ermöglichen. Die Videos bieten einen klaren Leitfaden, wie man mit Hilfe des Weltrechtsprinzips vor die Gerichte eines anderen Landes ziehen kann. 


Mehr zu Weltrechtsprinzip in der Praxis 

FÜR GLOBALE GERECHTIGKEIT

Die Welt ist nur gerecht, wenn Menschenrechte universell gelten und

verwirklicht werden. Dafür kämpfen wir weltweit:
mit Betroffenen, mit Partner*innen, mit juristischen Mitteln.
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.

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WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE

Gerichtsurteile sind aufschiebbar, die Klimakrise nicht

Vor zwei Jahren reichten Einwohner*innen der indonesischen Insel Pari eine Klage gegen die schweizer Zementfirma Holcim ein, in der sie Klimagerechtigkeit für Holcims übermäßigen CO2-Ausstoß fordern. Doch bisher wurden zugunsten von Holcim nur verfahrensrechtliche Aspekte des Falls betrachtet. Der Versuch des Unternehmens, eine Rechtsprechung hinauszuzögern, zeigt, dass sie die Zeit auf ihrer Seite haben. Die Klimakrise hingegen schreitet voran, ohne den Menschen eine Atempause zu geben, die am meisten mit den Konsequenzen der Krise zu kämpfen haben. In diesem Fall geht es neben dem existentiellen Verlust territorialer Landmassen durch den steigenden Meeresspiegel um die drastische Verschlechterung des Ökosystems und Fischbestandes der Insel. Für die Einwohner*innen ist der Klimawandel keine sich anbahnende Katastrophe, mit der in Zukunft gerechnet werden muss, sondern eine Krise, welche sich vor ihren Augen entfaltet. Klimagerechtigkeit kann nicht gerecht sein, wenn sie zu spät kommt.


Mehr über den Fall

BORDER JUSTICE

Überlebender klagt nach tödlichem Grenzeinsatz 

Mehr als ein Jahrzehnt nach dem tödlichen Grenzeinsatz am Strand von El Tarajal in der spanischen Enklave Ceuta, kämpfen Überlebende und Angehörige noch immer für Gerechtigkeit. Brice O. der in Kanada lebt und studiert, hat es nun geschafft beim UN-Auschuss gegen Folter, Beschwerde einzureichen. Unterstützt wurde er dabei vom ECCHR und der spanischen Menschenrechtsorganisation Irídia. Die Beschwerde richtet sich gegen Spaniens Versäumnis, den brutalen Einsatz von Anti-Riot-Material am 6. Februar 2014 zu untersuchen – ein Einsatz, bei dem Brice O. einen dauerhaften Sehverlust auf einem Auge erlitt. An jenem Tag starben mindestens 14 Menschen, unzählige weitere wurden verletzt oder verschwanden an der Grenze zwischen Marokko und Ceuta am Strand von El Tarajal.


Videostatement von Brice O. und mehr zum Fall

VERANSTALTUNGEN

Too late again: Kriegsverbrechen und der Kampf um Gerechtigkeit

Im Rahmen des Kongress “Lebendige Menschlichkeit - über Kriegsverbrechen, universelle Rechte und die Zukunft der Gerichtsbarkeit”, der Bundeszentrale für politische Bildung, wird Wolfgang Kaleck an dieser Podiumsdiskussion teilnehmen, welche sich mit dem Fehlen effektiver Initiativen großer internationaler Organisationen, zur Beendigung von Kriegsverbrechen in Echtzeit, befasst.


18.2. - 19.2.2025, ab 18.00 Uhr, Justizpalast Saal 600, Bärenschanzstraße 72, Nürnberg


Zum Livestream und mehr zum Kongress

Understanding Prison - Mena Prison Forum #2 in Berlin

Schon vor dem Sturz des Assad-Regimes wurde international die Aufarbeitung und Verfolgung der Menschenrechtsverbrechen in syrischen Gefängnissen diskutiert. Auch das ECCHR arbeitet bereits über 10 Jahren intensiv an der strafrechtlichen Verfolgung der Täter*innen. Wolfgang Kaleck, ECCHR, und Katja Maurer, medico international, blicken zurück und fragen nach der anstehenden Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien. 


25.2.2025, 19.00, HAU1, Stresemannstraße 29, Berlin


Weitere Informationen und Tickets

VERGANGENE VERANSTALTUNGEN

On Justice #2: Autoritäre Versuchungen – mit dem Recht gegen Rechts?

Die zweite Veranstaltung der Reihe “On Justice” im HAU Berlin, die in Kooperation mit dem ECCHR stattfand, betrachtete die Möglichkeit, das Recht als Mittel gegen rechtsextreme Bewegungen einzusetzen. Es wurden Fragen diskutiert wie: Was passiert mit der Rechtsstaatlichkeit, wenn die in der Verfassung verankerten Grundrechte ausgehebelt werden? Und was bedeutet all dies für die Betroffenen von rechter Gewalt und Repression?


Audio-Mitschnitte der Veranstaltungen und weitere Informationen zu “On Justice”

Revision der IStGH-Rechtsprechung über das Verbrechen der Aggression: Einen Doppelstandard im Völkerrecht angehen

Im Rahmen der 23. Vertragsstaatenversammlung des IStGH veranstaltete das ECCHR zusammen mit dem Global Institute for the Prevention of Aggression eine Podiumsdiskussion zur Evaluation der Änderungen des Römischen Statuts in Bezug auf das Verbrechen der Aggression. Unter der Moderation von Isabelle Haßfurther, ECCHR, wurde die Notwendigkeit diskutiert, die Zuständigkeit des IStGH zu erweitern, um dieses Verbrechen ebenso wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen.


Mehr zu diesem Thema

PUBLIKATIONEN

Andreas Schüller

“Zur Not muss die Bun­des­re­gie­rung die Unter­stüt­zung ein­s­tellen”

LTO, 15. Dezember 2024

 

Patrick Kroker

Schaut auf diese Bilder

Süddeutsche Zeitung, 18. Dezember 2024

 

Joumana Seif

“Eine Person, die kein Haus hat, kann nicht vergeben”

Tagesspiegel, 29. Dezember 2024

 

Alexander Schwarz 

Could Israelis be prosecuted for war crimes in Germany? 

DW, 15. Januar 2025


Patrick Kroker

In Justice Efforts for Syria, ‘Universal Jurisdiction is not Disappearing’

OpinioJuris, 29. Januar 2025


Joumana Seif

“Noch sind die Spannungen Einzelfälle”: Woran Syriens demokratische Zukunft scheitern könnte

Tagesspiegel, 29. Januar 2025


Helena Krüger

The al-Khatib Trial: International Law Judgement on State Torture in Syria

Dis:orient, 30. Januar 2025


Wolfgang Kaleck / Miriam Saage-Maaß / Andreas Schüller

Offener Brief an den Bundeskanzler und die Außenministerin der Bundesrepulik Deutschland: Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

7. Februar 2025


Wolfgang Kaleck (nun auch Open Access)

Zwischen kolonialer Amnesie und Aufarbeitung deutscher und europäischer Kolonialverbrechen: Der Völkermord an Herero, Nama und anderen Namibier*innen in Deutsch-Südwestafrika 1904 bis 1908

In: Das Recht auf Wiedergutmachung: Vom Umgang Deutschlands mit elementaren
Unrechtserfahrungen in der deutschen Geschichte, S. 67 - 84, Valentin Aichele (Hrsg.), 2023

Podcast/Radio/Video

Wolfgang Kaleck

Syrien: Aufarbeitung von Assads Verbrechen

ZDF, 3. Januar 2025


David Yambio 

Ein Geflüchteter zieht gegen die EU vor Gericht 

Deutschlandfunk Kultur, 21. Januar 2025


Alexander Schwarz

Genozid-Vorwurf gegen Israel: Dr. Alexander Schwarz über Begriff, Instrumentalisierung und die Folgen für Deutschland 

Über Israel und Palästina sprechen, 24. Januar 2025


Wolfgang Kaleck 

Wolfgang Kaleck über Menschenrechte 

ÖRF, 31. Januar 2025


Patrick Kroker

Syrien: Wie gelingt die Aufarbeitung der Verbechen?

Weltspiegel Podcast, 31. Januar 2025

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