Was an den Grenzen als “illegal” bezeichnet wird, hat längst nur noch wenig mit dem Gesetz zu tun – doch alles mit politischem Kalkül. Im Wettlauf um Wählerstimmen werden Gesetzgebungen und Praktiken, die nationales, internationales und EU-Recht mit den Füßen treten, als legal verpackt, während jene Menschen, die Schutz suchen und an den Grenzen ankommen, als illegal diffamiert werden. Der scheidende Kanzler Olaf Scholz rühmt sich mit den Zahlen derer, die an der Einreise gehindert wurden. Der Amtsanwärter Friedrich Merz wiederum betreibt einen Wahlkampf rund um die Forderungen nach dauerhaften Grenzkontrollen und einer noch schärferen Migrationspolitik, gestützt auf die Stimmen der extremen Rechten. Doch das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Kein Staat darf pauschal Asylsuchende an seiner Grenze abweisen. Der Begriff “illegale Migration” suggeriert eine juristische Grundlage, die es so nicht gibt. Es ist ein politisches Konstrukt, das Menschen zu Kriminellen macht, die ohne erforderliche Papiere einen Staat betreten. Fehlende Dokumente berauben jedoch niemanden seiner Rechte. Im Gegenteil: Das Gesetz selbst sieht diesen Weg vor. Asyl kann erst auf dem Boden eines Staates beantragt werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention, das EU-Recht, die Europäische Menschenrechtskonvention und unsere Verfassungen schreiben es unmissverständlich fest: Europäische Staaten sind verpflichtet, allen Menschen ein faires Asylverfahren zu ermöglichen und sie vor Misshandlung, willkürlicher Haft und brutalen Zurückweisungen zu schützen.
Die Nutzung des Begriffs “illegal” dient dazu, diese Verpflichtungen zu leugnen und die Menschlichkeit aus dem Diskurs zu verbannen. Die Geschichte lehrt uns – damals wie heute –, dass die Entrechtung von Menschen durch Worte oft der erste Schritt zu den schlimmsten Verbrechen war. Deshalb verzichten internationale Menschenrechtsorganisationen und EU-Institutionen auf den Gebrauch dieses Begriffes, der nicht nur irreführend ist, sondern auch Unrecht legitimiert.
Zum Q&A zu Kontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen
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