Trotz seiner strukturellen Schwächen ist das deutsche Lieferkettengesetz, dass am 1. Januar 2023 in Kraft trat, ein Meilenstein: Zum ersten Mal werden deutsche Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer globalen Lieferketten rechtsverbindlich zur Verantwortung gezogen. Nun hat die deutsche Regierung Änderungen vorgeschlagen, die offiziell darauf abzielen, „administrative Lasten für Unternehmen zu reduzieren” und „die Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen“ – Euphemismen für eine kalkulierte Entkernung des Gesetzes. Diese vorgeschlagenen Änderungen würden zu einer „Entlastung” von 4,1 Millionen Euro führen, einer Summe, die 0,001 Prozent des deutschen BIP entspricht – statistisch gesehen ein Rundungsfehler. Der Preis für diese symbolische „Ersparnis”? Die Meldepflichten für Unternehmen sollen abgeschafft werden, während die Zahl der mit einer Geldstrafe geahndeten Verstöße von 13 auf 4 reduziert würde – als ob es ausreichend wäre, darauf zu vertrauen, dass Unternehmen die Vorschriften freiwillig einhalten. Sollte die SPD nicht eingreifen, werden die Durchsetzungsmechanismen des Gesetzes weiter ausgehöhlt. Mit dem Risiko, dass es letztlich kaum mehr als eine freiwillige Selbstverpflichtung wäre – ein Modell, das sich bereits allzu oft als ungeeignet erwiesen hat.
Unser Statement
Studie Zwei Jahre deutsches Lieferkettengesetz
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