Der Fall wurde im November 2016 von elf ehemaligen syrischen Mitarbeitenden von Lafarge, mit juristischer Unterstützung von Sherpa und dem ECCHR, angestrengt. Er rückte explizit ihre persönlichen Erfahrungen und Risiken ins Zentrum des wirtschaftspolitischen Skandals. Der Prozess, der Ende 2025 stattfand, dauerte mehr als sechs Wochen und umfasste eindringliche Zeugenaussagen von rund einem Dutzend ehemaliger syrischer Mitarbeiter, die Teil einer Gruppe sind, die mittlerweile auf mehr als 190 Kläger*innen angewachsen ist. Gehört wurden auch Berichte von Angehörigen der êzîdîschen Gemeinschaft, die Opfer des Völkermords durch den sogenannten Islamischen Staat wurden, sowie von Überlebenden der Anschläge vom 13. November 2015 in Paris.
In ihrer Zusammenfassung des Urteils erklärten die Richter vor einem überfüllten Gerichtssaal, dass diese Zeugenaussagen mit „Stärke, Präzision, Würde und Menschlichkeit“ vorgetragen worden seien. Das Gericht entschied jedoch, dass die syrischen Kläger keinen Anspruch auf Entschädigung hätten, und bestätigte damit die frühere Feststellung des Obersten Gerichtshofs, dass Einzelpersonen nicht als Opfer von Terrorismusfinanzierung gelten können.
„Lafarge war sich bewusst, was mit uns geschah – die Kontrollpunkte, die Drohungen, die tägliche Angst –, entschied sich jedoch, das Leben seiner Mitarbeiter für Profit zu riskieren. Wir, als ehemalige Lafarge-Mitarbeiter, die ausgesagt haben, und im Namen einer großen Zahl ehemaliger Kollegen, haben zwar jeweils eine andere Leidensgeschichte, doch wir sind uns einig in unserem Vertrauen in das französische Justizsystem und in der Gewissheit, dass das, was wir erdulden mussten, nicht ungestraft bleiben wird. Wir mögen jetzt enttäuscht sein, aber nach zehn Jahren und obwohl wir immer noch keine Entschädigung oder Anerkennung für unser Leid erhalten haben, werden wir nicht aufgeben und weiterhin unsere Rechte und die Gerechtigkeit einfordern, die wir verdienen“, erklärten ehemalige Lafarge-Mitarbeiter, darunter einige, die im Prozess ausgesagt hatten.
Trotz dieses Rückschlags, der weiterhin gerichtlich angefochten werden dürfte, stellt das Urteil einen symbolischen Erfolg dar. Mit ihren Aussagen trugen die syrischen Kläger dazu bei, das juristische Verständnis von Unternehmensverantwortung in Konfliktgebieten neu zu prägen und ihre Erfahrungen ins Zentrum des Verfahrens zu rücken. Zugleich gelang es ihnen, die Darstellung Lafarges zu widerlegen, die Zahlungen an bewaffnete Gruppen seien ausschließlich dem Schutz der Mitarbeitenden geschuldet gewesen. |