Auch in diesen Zeiten gibt es Erfolge im Kampf um die Menschenrechte: So entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich, dass Zurückweisungen an Binnengrenzen rechtswidrig sind. Mit dem Urteil gegen Deutschland wurde von höchster Stelle bestätigt, dass die Rechte von Schutzsuchenden weder durch Deals zwischen Staatschefs außer Kraft gesetzt werden können, noch an den deutschen Grenzen enden. Das hatte unser Border Justice Team in einer Stellungnahme an den Gerichtshof betont, mit der wir den Klagenden unterstützt haben. Was unsere Freude über derartige Erfolge allerdings trübt, ist die zunehmende Missachtung des Rechts durch die Regierenden. Indem demokratisch gewählte Amtsinhaber*innen, egal welcher Partei, weiter Zurückweisungen an deutschen Grenzen oder andere offenkundig rechtswidrige Einschränkungen der Bewegungsfreiheit fordern, betreiben sie das Geschäft der Faschisten. Sie suggerieren, es gäbe Menschen, deren Rechte weniger wichtig seien und Situationen, in denen die Exekutive sich über das Recht hinwegsetzen dürfe.
Auch die EU-Kommission höhlt die Demokratie aus, wenn sie seit Jahren unter Umgehung des Parlaments wie der Menschenrechte Abkommen mit nordafrikanischen Staaten schließt. Abkommen, in deren Folge Menschen im Mittelmeer ertrinken, in der Wüste Tunesiens verdursten oder in Libyen versklavt werden. Es handelt sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Namen der Grenzsicherung begangen werden und an denen EU Institutionen auf vielfache Weise beteiligt sind. Beweise dafür haben wir dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) schon 2022 vorgelegt und ihm die Namen der Tatverdächtigen genannt. Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir weiter darauf beharren, dass sie zur Verantwortung gezogen werden – dazu haben uns kürzlich auch die zahlreichen Beteiligten und Expert*innen auf unserer Veranstaltung “From Tripoli to Berlin” ermutigt.
Zum Q&A Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen
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