Wachsamkeit und Solidarität bleiben unverzichtbar, im Kampf gegen die erstarkenden rechtsextremen Kräfte ebenso wie gegen die politische Wahrnehmungsverzerrung.
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WEGWEISENDE GRENZENTSCHEIDUNGEN. ENERGIEKOLONIALISMUS. JAHRESBERICHT.

Juni 2025 | NEWSLETTER 104

Selbst in Rechtsstaaten stellt das Jahr 2025 eine ernsthafte Herausforderung für demokratische Normen und Institutionen bereit. Das Spektrum der Zumutungen reicht dabei vom „Hauf-drauf“-Autoritarismus à la Trump bis zur verstörenden Verweigerungshaltung einiger EU-Staaten gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof. Unterdessen haben die unverhohlenen Ankündigungen der israelischen Regierung, faktisch die gesamte Bevölkerung aus dem Gazastreifen vertreiben zu wollen, vielfach für Empörung gesorgt. Immerhin das. Unser Jahresbericht 2024 zeichnet sowohl die sichtbaren, als auch die weniger auffälligen Strömungen des Autoritarismus nach und zeigt Wege auf, wie man ihnen begegnen kann.


Unter denjenigen, die sich der Gerechtigkeit verpflichtet fühlen, finden unsere rechtlichen Interventionen allerdings derzeit auch zunehmend Unterstützung, wie zwei aktuelle Urteile zum Schutz von Menschen auf der Flucht zeigen. Wachsamkeit und Solidarität bleiben unverzichtbar, im Kampf gegen die erstarkenden rechtsextremen Kräfte ebenso wie gegen die politische Wahrnehmungsverzerrung.


Das ECCHR-Team

Mahtab Hussain bei der Vorstellung des ECCHR-Jahresberichts 2024 © ECCHR/Jonas Riedel

Haltung zeigen

„Welche Haltung möchtest Du einnehmen?“ Mit dieser Frage hatte Mahtab Hussain junge Männer in Großbritannien vor seine Kamera gebeten. Eine Auswahl aus der so entstandenen Portraitserie „You get me“ findet sich in unserem kürzlich erschienen Jahresbericht, bei dessen Präsentation der Fotokünstler persönlich anwesend war. Eine Gelegenheit mehr über die Entstehungsgeschichte der Serie zu erfahren, aus der einige Motive von nun an die ECCHR-Cafeteria schmücken (siehe Foto). Zum Beispiel, dass der direkte Blick in die Kamera, den alle jungen Männer dieser Serie haben, von Herrscherportraits aus der Tudor-Zeit inspiriert ist. Wem eine solche selbstbewusste Haltung zugebilligt wird, und wem sie mit welchen Begründungen verweigert wird, ist eine Frage, die den Kern unserer Arbeit berührt: das Recht, Rechte zu haben.


Wie massiv dieses Recht durch rassistische Zuschreibungen in Frage gestellt wird, hat auch der in Birmingham geborene Mahtab Hussain schon als Jugendlicher erfahren. Während er sich selbstverständlich als Teil der britischen Kultur und Gesellschaft verstand, wurde ihm diese Teilhabe mit Verweis auf die unterstellte Religion oder Kultur seiner pakistanischen Vorfahren immer wieder streitig gemacht. Rassismus, der das Leben der Familie Hussain wie das vieler anderer mittlerweile in der fünften Generation begleitet. Mindestens schon ebenso lange nutzen Machthabende aller Länder Rassismus als einen von mehreren Hebeln, um universelle Rechte auf Privilegien zu reduzieren. Eine derartige Relativierung von Rechten wird nicht nur von Autokraten, sondern zunehmend auch durch demokratisch gewählte Regierungen betrieben. Diese Tendenz zeigt sich aktuell beispielsweise in Form illegaler Zurückweisungen Schutzsuchender an den deutschen Außengrenzen. Oder durch einen offenen Brief an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, in dem neun EU-Regierungschefs sich ermächtigen wollen, bestimmte Personen unter bestimmten Umständen aus dem Geltungsbereich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auszuschließen. Ein guter Zeitpunkt für die Frage „Welche Haltung möchtest Du einnehmen?“


Zum Jahresbericht 2024

Launch ECCHR-Jahresbericht, Mai 2025

© ECCHR/Jonas Riedel

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VÖLKERSTRAFTATEN UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG

Urteil im Prozess gegen syrischen Folterarzt

Nach dreieinhalb Jahren Beweisaufnahme endet am 16. Juni vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein weiteres Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip gegen den ehemaligen syrischen Arzt Alaa M. Ihm wird vorgeworfen in einem Militärkrankenhaus in Homs sowie in einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes Inhaftierte gefoltert, sexuell misshandelt und in einem Fall getötet zu haben. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie ein lebenslanges Berufsverbot. 


Ein Nebenkläger betonte am letzten Verhandlungstag: „Heute stehe ich nicht nur als Einwohner Europas da, sondern auch als Zeuge eines abscheulichen Verbrechens, das ich mit eigenen Augen gesehen habe und dessen Einzelheiten ich mein ganzes Leben lang nicht vergessen werde. „Ich suche nichts als die Wahrheit, und wir alle suchen nichts als Gerechtigkeit.“ 


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„Heute konnte Gerechtigkeit durchgesetzt werden“

Am 3. Juni endete in Stuttgart ein Prozess gegen ein mutmaßliches Hisbollah-Mitglied. Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt – wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord und Vertreibung sunnitischer Bewohner von Bosra al-Scham im Südwesten Syriens. Vertreibungen waren emblematisch für die Assad-Verbrechen und wurden hier erstmals durch ein Gericht sanktioniert - ein wegweisendes Urteil also.


Die Hisbollah war an der Seite des Assad-Regimes Kriegspartei im syrischen Bürgerkrieg und ging mit brutaler Gewalt gegen Aufständische der Opposition vor. „Dieses Urteil zieht einen Täter schwerer Verbrechen zur Rechenschaft – und schenkt allen Hoffnung, die unter Unrecht gelitten haben und sich in Syrien und in Deutschland mutig für die Wahrheit einsetzen. "Heute konnte Gerechtigkeit durchgesetzt und uns ein Stück Würde zurückgegeben werden“, sagt Nebenkläger Dr. Mohamad Alissa.


Mehr zum Verfahren

Die, für die wir kämpfen…

Abdel J. ist einer der Menschen, die wir vertreten. Er lebt in Gaza und hat seine Frau und seine Tochter bei einem israelischen Luftangriff verloren. Gemeinsam mit vier weiteren Angehörigen und palästinensischen Menschenrechtsorganisationen haben wir vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen ausgewählte deutsche Waffenexporte nach Israel eingereicht. Diese Waffenlieferungen sind nicht nur völkerrechtswidrig - für Abdel J. stellen sie eine tägliche Bedrohung seines Lebens dar. Anfang des Jahres hat er in einer eidesstattlichen Erklärung geschildert, wie er den Tod seiner Familie erlebt hat - und wie er nun in Gaza ums Überleben kämpft. In der Hoffnung, dass Gerichte ihm und anderen Rechtsschutz gewähren, hat das ECCHR kürzlich weitere Stellungnahmen vorgelegt: zur Eskalation der Kriegshandlungen, zur Verschlechterung der humanitären Lage und zur Vertreibung der Zivilbevölkerung in Gaza nach dem Ende der Waffenruhe am 18. März 2025. Der Mut von Abdel J., diesen juristischen Kampf trotz Tragödien und ständiger Gefahr fortzusetzen, gibt uns die Energie, weiterzumachen.

Seine Erfahrungen in seinen eigenen Worten in unserem Supporter Newsletter

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Entkriminalisierung von Seenotrettung

Können zivile Seenotrettungsorganisationen verpflichtet werden, den Anweisungen von Küstenwache-Einheiten Folge zu leisten, die unter Verdacht stehen, an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt zu sein? Diese Frage steht jetzt vor dem italienischen Verfassungsgericht zur Debatte. Erstmalig soll die Verfassungskonformität eines als Piantedosi-Dekret bekannten Gesetzes überprüft werden, das Sanktionen gegen Seenotrettungsorganisationen vorsieht. ECCHR und Human Rights Watch wirken an der Seite von SOS Mediterranee an dem Verfahren mit und haben Stellungnahmen eingereicht. Ausgangspunkt war eine mit dem Dekret begründete Festsetzung des Rettungsschiffes Ocean Viking, deren Kapitän sich geweigert hatte, Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache zu befolgen. In unserer Amicus Curiae Stellungnahme argumentieren wir, dass die Befolgung dieser Anweisungen die Gefahr birgt, sich an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen. Einheiten der Küstenwache schleppen Menschen regelmäßig zurück nach Libyen, wo Migrant*innen und Geflüchtete systematisch willkürlicher Inhaftierung, unmenschlichen Haftbedingungen, Folter, Misshandlungen und sexueller Gewalt sowie Versklavung ausgesetzt sind.
Das Verfahren begann mit einer Anhörung am 21. Mai – ob und wann das Gericht in der Sache entscheiden wird, ist noch offen.


Zur Presseerklärung
Zur Amicus Curiae Stellungnahme

Zum Video (auf englisch)

MakingJusticeWork.org: Vernetzt für Gerechtigkeit

Das Ringen um internationale Gerechtigkeit findet in vielen unterschiedlichen Bereichen statt, jeder mit seinen eigenen Regeln, Normen und Gegnern. Das Wissen, das dort gewonnen wird, ist jedoch häufig durch Sprachbarrieren, technologische Einschränkungen und institutionelle Trennungen isoliert. Die Plattform MakingJusticeWork.org soll dem entgegenwirken. Sie wurde kürzlich von der Global Initiative Against Impunity, der auch das ECCHR angehört, ins Leben gerufen. Die Diversität des Widerstands gehört zu seinen wertvollsten Eigenschaften. Deshalb demokratisiert die Plattform den Zugang zu Informationen über internationales Recht und Verantwortlichkeit, insbesondere für diejenigen, die in einem Umfeld arbeiten, das durch Konflikte belastet ist oder wo Ressourcen knapp sind. Die Plattform enthält über 400 Dokumente in mehreren Sprachen, darunter Verträge, Rechtsgutachten und Präzedenzfälle, Zeugenaussagen von Überlebenden und praktische Leitfäden. Neben der Verbesserung von Koordination und strategischen Maßnahmen geht es auch darum, die Stimmen und Erfahrungen von Überlebenden in den Mittelpunkt der weltweiten Bemühungen um Gerechtigkeit zu stellen.


Mehr Informationen

WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE

Bananenplantage in Ecuador © Oxfam Deutschland

Lieferkettengesetz: Neue Studie fordert konsequente Durchsetzung

Eine neue Studie von ECCHR, Brot für die Welt und Misereor versachlicht die Diskussion über das deutsche Lieferkettengesetz (LKSG). ECCHR-Autorin Annabell Brüggemann hat 18 Beschwerden, an denen das ECCHR in den letzten zwei Jahren beteiligt war, ausgewertet und geht der Frage nach, ob das Gesetz denjenigen zugute kommt, die kaum zu Wort kommen: Arbeiter*innen im Globalen Süden. Arbeiter*innen, die sich gegen ausbeuterisch niedrige Löhne wehren, sich in Gewerkschaften organisieren wollen oder Umweltzerstörung anprangern. Das Fazit: Das Gesetz verbessert ihre Menschenrechtslage – aber nur, wenn es konsequent durchgesetzt wird. Vor allem die hiesige verantwortliche Behörde, das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA), handelt viel zu zögerlich. Die Studie fordert, Betroffene besser zu schützen und ihre Beschwerden ernst zu nehmen. Die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen, sowohl unternehmensintern als auch direkt beim BAFA, muss verbessert werden. Und: Das BAFA muss Unternehmen konsequenter kontrollieren und Verstöße gegen das LkSG sanktionieren – mit allen Mitteln, die ihr dafür zur Verfügung stehen.


Zur Studie

BORDER JUSTICE

Oberstes EU-Gericht bestätigt die Rechte von Schutzsuchenden an den Grenzen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat erklärt, dass es keine Straftat ist, Minderjährigen unter der eigenen Fürsorge bei der Einreise in die EU zu helfen. Eine Kongolesin, die mit ihrer Tochter und Nichte nach Italien einreiste, hätte nicht kriminalisiert werden dürfen, urteilten die Richter im Fall Kinsa. Das ECCHR unterstützte den Fall, der von unserer Partneranwältin Francesca Cancellaro vorgebracht wurde. Die Richter erklärten, dass das Verhalten in diesem Fall keine „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ (auch bekannt als Schleusung) nach EU-Recht darstellt, wenn es Minderjährige schützt und die Einheit der Familie gewährleistet. Dieses wegweisende Urteil wird zur Überprüfung vieler rechtswidriger nationaler Entscheidungen führen. Und es kann eine Grundlage bieten für zahlreiche weitere Anfechtungen von Grenzkontrollen, um sicherzustellen, dass dabei grundlegende Rechte eingehalten werden.


Mehr zum Fall

Berliner Gericht erklärt deutsche Zurückweisungs-Praxis für rechtswidrig

Die Umgehung nationaler wie europäischer Gesetze durch die deutsche Bundesregierung, um Menschen an den Grenzen zurückweisen zu können, muss enden. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts spiegelt die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem vom ECCHR unterstützten Fall wider. Vor dem  Berliner Gericht ging es nun um drei somalische Staatsangehörige, darunter einen Minderjährigen, die Deutschland unrechtmäßig nach Polen zurückgeschickt hat. In seiner Entscheidung wies das Gericht Deutschland an, den Antragstellern Zugang zu einem Dublin-Verfahren zu gewähren, um festzustellen, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig ist. Der Fall wurde von unseren Partnern, Pro Asyl, unterstützt.

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mit Betroffenen, mit Partner*innen, mit juristischen Mitteln.
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INSTITUT FÜR JURISTISCHE INTERVENTION

Im Gespräch über Palästina und das Völkerrecht: Fiona Thorp, Chantal Meloni und Francesca Albanese (von links nach rechts) © ECCHR

Völkerrecht und Repression: Ein Gespräch mit Francesca Albanese

Für diese Folge von „Framing Human Rights“ haben wir Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die Situation der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, zum Gespräch eingeladen. Gemeinsam mit Chantal Meloni und Fiona Thorp erläutert sie ihre Arbeit vor dem Hintergrund des anhaltenden Völkermords in Gaza und der zunehmenden Bedrohung der internationalen Ordnung. Sie spricht auch über ihre Erfahrungen mit Repression und Menschenrechtsverletzungen, die sie bei ihrem Besuch in Deutschland im Februar 2025 erlebt hat.


Zum Podcast (auf englisch)

„Transforming Human Rights”-Projekt wird Exzellenzcluster

Der interdisziplinäre Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ist für die Menschenrechtsforschung von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt deshalb hat das Institut für juristische Intervention des ECCHR gemeinsame Sommerschulen mit der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg und der Tilburg Law School entwickelt. Nach der Bewilligung unseres Antrags bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Exzellenzstrategie wird diese Zusammenarbeit nun intensiviert und auf die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien, das Deutsche Institut für Menschenrechte, das Max-Planck-Institut für Sozialanthropologie und 15 internationale Forschungseinrichtungen ausgeweitet. Ziel ist es, menschenrechtliche Herausforderungen vor dem Hintergrund globaler Megatrends wie Autokratisierung, Digitalisierung und planetarischer Umweltkrisen zu beleuchten und den Wandel menschenrechtlicher Normen, Institutionen und Praktiken zu untersuchen. Die Förderung ermöglicht interdisziplinären Teams eine gemeinsame Forschungsagenda und Nachwuchswissenschaftler*innen internationale Zusammenarbeit.

Weitere Informationen

Grüne Wasserstofferrzeugung: Eine endlose Kolonialgeschichte?

Um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, verlagern wohlhabende Nationen ihre Energieproduktion häufig in den globalen Süden - manchmal genau in jene Gegenden, die sie einst kolonialisierten. So wie das vom deutschen Strommulti RWE betriebene Hyphen-Projekt in Namibia: Grüner Wasserstoff für Europa soll ausgerechnete im Großen Namaqua-Gebiet erzeugt werden, das deutsche Kolonialherren dem Volk der Nama gestohlen hatten.
Heute werden die Nama an relevanten Entscheidungsprozessen nicht beteiligt, was ihr Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung missachtet. Im vergangenen April hat die Nama Traditional Leaders Association mit Unterstützung des ECCHR und anderer Organisationen von RWE eine Stellungnahme verlangt. Das Antwortschreiben ignoriert die von den Betroffenen geäußerten Bedenken ebenso wie die gewaltvolle deutsche Kolonialgeschichte in der Region.


Mehr zum Fall


Zum Beitrag „Koloniales Erbe, kapitalistische Ausbeutung: Das Hyphen Wasserstoff-Projekt” in unserem Jahresbericht 2024.

ECCHR

Osama Othman aus dem Caesar-Team (Mitte), mit Wolgang Kaleck und Patrick Kroker bei der Preisverleihung im Rathaus von Paris. © Garance Le Caisne

Auszeichnungen für Syrien-Arbeit

Unter größtem Risiko hat der als „Cäsar” bekannt gewordene Militärfotograf Beweise für Assads Foltermaschinerie aus Syrien heraus geschmuggelt. Nach jahrelanger Untergrundarbeit zeigt sich das Team von „Cäsar-Dokumente für Gerechtigkeit“ nun der Öffentlichkeit und wurde mit der Ehrenmedaille der Stadt Paris ausgezeichnet. Viele Familien erhielten über das Schicksal ihrer vermissten oder ermordeten Angehörigen dank der Fotos Gewissheit. Außerdem stellen die Aufnahmen unzählige Beweismittel dar, die in den europäischen Gerichtsverfahren zum Einsatz kamen die, unter anderem vom ECCHR, gegen syrische Staatsfolter geführt wurden. Für diese Arbeit wurden in Paris auch Wolfgang Kaleck und Patrick Kroker mit einem Preis des Cäsar-Teams ausgezeichnet.

Ein Erbe für die Zukunft. Gerechtigkeit, die bleibt.

Vererben bedeutet mehr als Besitz weiterzugeben – es ist eine Möglichkeit, Werte, Überzeugungen und Hoffnung auf eine gerechtere Welt weiterzutragen. Wenn Sie das ECCHR in Ihrem Testament berücksichtigen, setzen Sie sich über Ihre eigene Lebenszeit hinaus für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte ein.


Wir wissen: Die Themen Testament und Erbschaft werfen oft viele Fragen auf – und wirken mitunter auch beängstigend. Deshalb haben wir eine Broschüre erstellt, die Ihnen einen ersten Überblick bietet und die wichtigsten Fragen beantwortet. Sie können die Broschüre bequem als Printversion bestellen oder direkt auf unserer Website digital herunterladen.

VERANSTALTUNGEN

Mena Prison Forum #4 Iran

Wie weitermachen, wenn man den Todesdrohungen entkommen konnte, aber das Grauen kein Ende nimmt? Dieses Thema beschäftigt unzählige Menschen, die von tödlicher staatlicher Gewalt bedroht sind. So wie die Regisseurin Nima Sarvestani, die nach jahrzehntelangem Kampf gegen die iranischen Todeskommitees schließlich im schwedischen Exil mit einem der Täter konfrontiert wird. Davon, von den persönlichen wie politischen Folgen, sowie von ihren juristischen Bemühungen, einen Täter zur Rechenschaft zu ziehen, erzählt ihr Dokumentarfilm “Surviving the Death Committee” über den die Regisseur im Anschluss mit Patrick Kroker und der Journalistin Gilda Sahebi spricht.
Der Film wird auf Persisch mit englischen Untertiteln gezeigt und das Gespräch auf Englisch geführt.


18.06.2025, 19:00, HAU2, Hallesches Ufer 34, 10963 Berlin


Weitere Informationen und Tickets

On Justice #5 Straflosigkeit in unsicheren Zeiten

Schwere Menschenrechtsverbrechen hinterlassen Spuren, die weit über den Moment hinausreichen. Wenn Täter*innen ungestraft davonkommen, verhindert das gesellschaftliche Aufarbeitung und Versöhnung und verweigert den Betroffenen ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit sowie Wiedergutmachung. Nur eine ernsthafte Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit kann individuellen Schmerz anerkennen, strukturelles Unrecht aufbrechen und den Weg in eine gerechtere Zukunft ebnen. Wo nationale Justiz dabei versagt, können internationale Institutionen wie der Internationale Strafgerichtshof oder Strafverfahren nach dem Weltrechtsprinzip eingreifen – selbst dort, wo Autokrat*innen das Völkerrecht systematisch untergraben.


Die fünfte Ausgabe von “On Justice” vereint Stimmen aus Syrien, Palästina, Gambia, Myanmar und der Ukraine – fünf Kontexte, geprägt von systematischer Gewalt und Menschenrechtsverbrechen und zugleich Orte mutigen Widerstands. Hier wehren sich Menschen, fordern Gerechtigkeit, machen Hoffnung sichtbar. Gemeinsam wollen wir ihre Erfahrungen hören, diskutieren, was sie verbindet und fragen: Wo liegt in unsicheren Zeiten Hoffnung für eine Welt ohne Straflosigkeit?


24.06.2025, 19:00, HAU1, Stresemannstraße 29, 10963 Berlin


Mehr zu den Diskutierenden
Tickets

VERGANGENE VERANSTALTUNGEN

Die Zukunft des Völkerrechts – Anker in einer bröckelnden Weltordnung?

In einer Zeit zunehmender globaler Spannungen diskutierte die Heinrich-Böll-Stiftung mit Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Rolle des Völkerrechts in einer fragilen Weltordnung. Die Panelist*innen betonten die zentrale Bedeutung internationaler Institutionen für Frieden, Menschenrechte und Gerechtigkeit – auch wenn diese derzeit stark unter Druck geraten. Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof, geopolitische Machtspiele und der Vorwurf von Doppelstandards verdeutlichen: Die regelbasierte Ordnung steht auf dem Prüfstand. Wolfgang Kaleck brachte es auf den Punkt: „Solange das Völkerrecht selektiv angewendet wird und seine kolonialen blinden Flecken nicht aufgearbeitet sind, bleibt es ein Instrument der Macht – nicht der Gerechtigkeit.“ Gerade deshalb sei es umso wichtiger, historische Errungenschaften zu verteidigen und eine gerechtere globale Ordnung aktiv mitzugestalten.


Zum Videomitschnitt

Umbau des Rechtsstaats von rechts

Wer die autoritäre Wende als disruptives Drama erwartet, verpasst womöglich, dass sie längst stattfindet. Als ein schleichender Prozess, ohne AfD Regierung und ohne Verfassungsbruch zeigt sie sich schon heute in Gesetzgebung, Verwaltung und Anwendung des Rechts. Dieses Fazit zog Alexander Schwarz nach der Diskussion im Rahmen der vom ECCHR mitveranstalteten Gesprächsreihe „On Justice“ im Berliner HAU. Das Podium aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft identifizierte mehrere Felder, auf denen die deutsche Bundesregierung eine Politik des kalkulierten Rechtsbruchs betreibt: Die Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Außengrenzen, das offene Ignorieren internationaler Haftbefehle, die rechtswidrige Abschiebung von EU Bürger*innen die sich solidarisch mit Palästina zeigen. Daneben sind in Deutschland wie in anderen EU-Ländern vermehrt Versuche zu beobachten langsam und formaljuristisch unangreifbar mit menschenrechtlichen Standards zu brechen. Ein derartiger „autoritäre Legalismus“ zeigt sich besonders drastisch an der Gemeinsamen Asylreform der EU (GEAS) mit ihren vorgesehenen Haftlagern an den Außengrenzen, verkürzten Verfahren und eingeschränktem Rechtsschutz.


Mehr zur Veranstaltung (bald auch als Podcast)

Rückblick und Ausblick

Kenneth Roth, ehemaliger HRW-Direktor, stellte an der Hertie-School in Berlin sein neues Buch „Righting Wrongs” vor. Im Gespräch mit dem Aktivisten Arshak Makichyan, der Journalistin Katrin Sandman und Wolfgang Kaleck ging es um Erfolge und Rückschläge im Kampf für Rechtsstaatlichkeit.


Mehr zur Veranstaltung


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Lieferketten-Governance

Über Geopolitik und Menschenrechte in den deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen diskutierte Lisa Pitz gemeinsam mit weiteren Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Eine zentrale Frage war die Bedeutung der geltenden deutschen und EU-Sorgfaltsrichtlinien in diesem Spannungsfeld.


Mehr zur Veranstaltung und den Beteiligten

Filmgespräch: The Journalist and her Jailers

Im Anschluss an die Vorführung ihres Dokumentarfilms über den al-Khatib-Prozess in Koblenz diskutierten die Filmemacher*innen mit Patrick Kroker, der als einer der Anwälte an dem Verfahren beteiligt war. Das solche, auf Grundlage des Weltrechts-Prinzips geführten Verfahren auch langfristig für Rechenschaft und Wiedergutmachung wichtig sind, bestätigte auch die große Zahl der syrischen Zuschauer*innen.


Mehr zur Veranstaltung


Mehr zum Prozess

PUBLIKATIONEN

Alexander Schwarz
Verheerendes Signal
taz, 17. April 2025


Joumana Seif
„Wir brauchen Gerechtigkeit für Syrien“
Internationale Politik, 28. April 2025


Wolfgang Kaleck
Über Faschismus reden
Schöpflin Stiftung, 8. Mai 2025


Chloé Bailey, Canelle Lavite
Litigating Climate Justice in Renewable Energy Projects: Reflections from Unión Hidalgo v EDF
Business and Human Rights Journal, 9. Mai 2025


Annabell Brüggemann
Zwei Jahre Lieferkettengesetz: Ein Erfahrungsbericht
ECCHR, Brot für die Welt, Misereor, 19. Mai 2025


Chantal Meloni
Palestina, Recht, das zu spät kommt
Corriere della sera, 23. Mai 2025 (nur auf Italienisch)

RADIO/PODCAST/VIDEO

Canelle Lavite
The Enforcement Mechanisms in the Corporate Sustainability Due Diligence Directive under the Omnibus Proposal (auf Englisch)
Nova, 28. März 2025


Wolfgang Kaleck
Kriegsverbrechen in der Ukraine – Wieviel Macht hat das internationale Recht?
Bayerischer Rundfunk, 10. April 2025


Wolfgang Kaleck
Double Standards in International Law (auf Englisch)
Rosa Lux NYC, 25. April 2025


Alexander Schwarz
Waffenlieferungen für Gazakrieg verstoßen gegen Völkerrecht
Deutschlandfunk, 31. Mai 2025

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