Transparenz bei deutschen Waffenexportgenehmigungen dringend erforderlich
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Fehlende Transparenz bei Waffenexporten. Fortschritt bei der Verteidigung indigener Rechte.

JULI 2024 | NEWSLETTER 98

Allgemeine Grundrechte zu bloßen Privilegien zu degradieren ist ein zentrales Projekt der autoritären politischen Rechten. Dass sie bei den Wahlen in Frankreich und Großbritannien damit nicht durchkamen, lässt auch uns hoffen. Denn welche verheerenden gesellschaftlichen Folgen derartige Entrechtung und politische Entmündigung haben, wissen viele unserer internationalen Partner*innen aus langjähriger Erfahrung.


Gemeinsam mit Ihnen werden wir weiter entschlossen gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen – sei es, indem wir Druck auf EU-Unternehmen ausüben, damit sie die Rechte der Arbeiter*innen in Pakistan schützen, mehr Transparenz bei deutschen Rüstungsexporten einfordern oder indigene Gemeinschaften in ihrem Kampf gegen die Rohstoffindustrie unterstützen.


Mehr über diese und andere Fälle lesen Sie in diesem Newsletter.


Das ECCHR-Team

Gerechtigkeit erkämpfen, innerhalb und außerhalb von Gerichtssälen: Das Bild entstand 2022 am Tag der Urteilsverkündung im Koblenzer Prozess gegen die Folterer des Assad-Regimes, der viele Überlebende, Angehörige und solidarische Organisationen ermutigt hat. © ECCHR

Mit Kompass durch Krisen und Kämpfe

“Gerichte werden nicht die Lösungen für Krieg und Frieden, für Klimawandel und soziale Ungleichheit liefern. Aber ihre Urteile bedeuten eine wichtige Orientierung in Krisenzeiten”. Das sagte Wolfgang Kaleck vor wenigen Wochen bei einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Womit anschaulich zusammengefasst ist, worum es uns in unseren erprobten juristischen Interventionen geht: Um Prozessführung, die über die Einzelklage hinaus an weiter reichenden gesellschaftlichen Veränderungen mitwirkt. Dies gilt besonders in diesen gleichermaßen gewalttätigen wie krisenhaften Zeiten. Etwa, wenn deutsche Verwaltungsgerichte Genehmigungen für Waffen- und Rüstungsexporte nach Israel nicht länger nur nach formalen Kriterien überprüfen, sondern sich auch aufgrund unserer Eilanträge mit möglichen Verstößen gegen das Völkerrecht beschäftigen und in Folge ihrerseits die Exportkriterien juristisch enger zurren.


Richtungsweisend ist es auch, wenn ein französisches Zivilgericht angesichts der Geschäftspraktiken eines französischen Energieunternehmens in einem mexikanischen Windpark im Prinzip anerkennt, dass erneuerbare Energie nur dann nachhaltig ist, wenn bei ihrer Erzeugung menschenrechtliche Standards eingehalten werden. Auch jede Gerichtsentscheidung, die der geographischen und damit juristischen Auslagerung von Asylverfahren und den tödlichen Frontex-Aktivitäten eine Absage erteilt, erhält den progressiven Glutkern universeller und damit unteilbarer Menschenrechte.


Mehr denn je gilt aber auch, dass wirklicher menschenrechtlicher Fortschritt immer auch Verdienst einer kämpferischen Zivilgesellschaft ist: Wer sich zusammenschließt, um für körperliche Unversehrtheit, sichere Lebensgrundlagen oder angemessene Bezahlung zu kämpfen, führt Auseinandersetzungen um Anerkennung und Rechte – oft unter Einsatz von Leib und Leben.

© shutterstock / Savvapanf

JETZT ERST RECHT!

Täglich werden Millionen von Menschen weltweit ihrer Grundrechte beraubt. Wir werden nicht aufhören, uns für eine Welt frei von abgeschotteten Grenzen, Kriegsverbrechen, wirtschaftlicher und ökologischer Ausbeutung einzusetzen. Doch das geht nur gemeinsam!

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Mehr Transparenz bei Waffenexport-Anträgen nach Israel dringend erforderlich

Im Namen von fünf Palästinenser*innen und gemeinsam mit den palästinensischen Organisationen Al Haq, PCHR und dem Al Mezan Center for Human Rights hatten wir im April beim Verwaltungsgericht Berlin Eilanträge eingereicht, um deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel zu stoppen. Das Gericht lehnte diese ab, nicht zuletzt, weil die Bundesregierung gegenwärtig keine Waffen, die vermutlich im Gazastreifen eingesetzt werden, liefert. Sollte sie zukünftig jedoch weitere Exporte genehmigen, werden wir neue Eilanträge stellen. Da die Bundesregierung derartige Genehmigungsverfahren nicht öffentlich macht, können Antragsteller*innen aus den Kriegsgebieten im Gazastreifen eben auch nicht wissen, wann sie rechtliche Schritte einleiten sollten. Diesen mangelhaften Zugang zu Rechten halten wir für inakzeptabel und haben das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgefordert, die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen.


Weil eine Antwort des Ministeriums ausblieb, haben wir in gleicher Sache einen erneuten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Denn solange die israelische Militäroperation „Eiserne Schwerter“ in Gaza andauert, müssen unsere palästinensischen Mandanten unverzüglich über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung von Kriegswaffen informiert werden. Andernfalls wären sie rechtlich schutzlos, was wir nicht hinnehmen werden. Auch deshalb beharren wir auf das im Grundgesetz festgeschriebene Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 IV GG) – besonders wenn, wie in Gaza, Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen.


Mehr zum Fall

Jemeniten klagen gegen deutsche Rüstungsexportgenehmigungen

Der Krieg im Jemen hat Zehntausende Zivilisten das Leben gekostet, hauptsächlich durch die Luftangriffe der von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführten Militärkoalition. Viele der bei diesen Angriffen verwendeten Waffen wurden von europäischen Unternehmen hergestellt und von nationalen Behörden in der EU für den Export genehmigt. Drei Jemeniten, unterstützt vom ECCHR und Mwatana for Human Rights, klagten 2021 gegen die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilten Genehmigungen für deutsche Rüstungsexporte und verlangten, an künftigen Genehmigungsverfahren für den Jemen beteiligt zu werden. Zweieinhalb Jahre später lehnte das BAFA den Antrag ab. Gegen diese Entscheidung haben die Kläger nun Berufung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt eingelegt. Auch dieser Fall macht deutlich: Um die Menschenrechte der Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten wirksam zu schützen, darf die Intransparenz bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nicht fortbestehen.

 

Mehr zum Fall

Pariser Berufungsgericht lässt Zivilklage gegen EDF-Windpark in Mexiko zu

Indigene Gruppen in aller Welt sind nach wie vor besonders von Extraktivismus betroffen, der oft mit Umweltzerstörung, Landraub und Gewalt einhergeht - auch durch angeblich grüne Industrien. Im Fall des französischen Energieriesen EDF kann die indigene Gemeinde Unión Hidalgo, unterstützt von ECCHR, ProDESC und CCFD Terre-Solidaire, endlich ihre Ansprüche geltend machen. Das Pariser Berufungsgericht hat ihre Klage unter Berufung auf das Französische Gesetz zur Wachsamkeitspflicht (Devoir de Vigilance) für zulässig erklärt. Das Gesetz schützt Betroffene weltweit vor Rechtsverletzungen durch französische Unternehmen. Die Gemeinde macht geltend, dass EDF bei der Planung des Windparks Gunaa Sicaru auf ihrem Gebiet im mexikanischen Oaxaca ihr Recht auf "freie, vorherige und informierte Zustimmung" missachtet habe. Die Kläger*innen werfen EDF außerdem vor, keine angemessenen Maßnahmen ergriffen zu haben, um Einschüchterungen und Gewalt gegen Menschenrechtsaktivist*innen, die das Projekt kritisieren, zu verhindern. Fast fünf Jahre nach Einreichung macht die erste Klage einer indigenen Gemeinde  im Rahmen des französischen Lieferkettengesetzes entscheidende Fortschritte.


Mehr zum Fall

VÖLKERSTRAFTATEN UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG

Richtungsweisendes Urteil gegen Mitglieder des Assad-Regimes

Am 24. Mai hat das Berufungsgericht in Paris hochrangige Mitglieder des Assad-Regimes in Abwesenheit für ihre Mitschuld an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Die Verbrechen umfassten Folter, erzwungenes Verschwindenlassen und Mord. Ali Mamlouk, Jamil Hassan und Abdel Salam Mahmoud - allesamt führende Köpfe in Assads militärischen Geheimdienstapparat - wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Urteile reihen sich in eine Serie von Verfahren zu syrischen Verbrechen vor europäischen Gerichten ein. In diesem Fall haben die Angeklagten, sollten sie sich jemals in französischen Gefängnissen wiederfinden, jedoch Anspruch auf ein Wiederaufnahmeverfahren. Dennoch bedeutet das Urteil nicht nur Gerechtigkeit für die Opfer und die syrische Bevölkerung, sondern ist auch ein großer Erfolg gegen die weltweit verbreitete Straflosigkeit hochrangiger Täter*innen.


Mehr zu unsere Syrien-Arbeit

ECCHR- Fellow David Yambio bei der Auftaktveranstaltung des Konsortiums in Brüssel. © Globale Initiative gegen Straflosigkeit

Für mehr Gerechtigkeit: Globale Initiative gegen Straflosigkeit

Trotz weltweiter Bemühungen, schwere Menschenrechtsverletzungen und internationale Verbrechen zu verfolgen, müssen sich letztlich nur sehr wenige Täter*innen vor Gericht oder den Überlebenden verantworten. Straflosigkeit ist für Überlebende wie Hinterbliebene weiterhin eines der größten Hindernisse in ihrem Kampf um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Die Globale Initiative gegen Straflosigkeit (Global Initiative Against Impunity) setzt sich daher für eine bessere Beteiligung von Überlebenden, Hinterbliebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen an den Bemühungen um Rechenschaftspflicht ein. Insbesondere unterstützt sie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen dabei, ihre Rechte einzufordern. Die Initiative ist ein internationales Bündnis von neun zivilgesellschaftlichen Organisationen und wird von der EU kofinanziert. Im Rahmen des Konsortiums wird sich das ECCHR dafür einsetzen, den Zugang zu Informationen über Theorie und Praxis der internationalen Justiz zu demokratisieren und eine Politik zu fördern, die den Zugang zu Recht innerhalb nationaler Justizsysteme verbessert.


Mehr über die Initiative inklusive Materialien wie Flyer und Video

Entscheidende Reformen des Völkerstrafrechts in Deutschland

Im vergangenen Jahrzehnt haben deutsche Gerichte und Strafverfolgungsbehörden mit erfolgreichen Verfahren nach internationalem Strafrecht, wie etwa zur staatlichen Folter in Syrien, Rechtsgeschichte geschrieben. Allerdings zeigte sich dabei auch deutlicher Reformbedarf, dem der Bundestag mit dem am 6. Juni verabschiedeten "Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts" Rechnung trug. Es soll erhebliche Lücken für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen schließen, insbesondere in Bezug auf das Verschwindenlassen von Personen und sexuelle Gewalt. Zudem geht es um die Dokumentation von Prozessen sowie um die Verfahrens-Beteiligung von Überlebenden und deren zivilgesellschaftlichen Umfeld. Das ECCHR ist in seiner Arbeit mit vielen dieser Lücken konfrontiert worden und hat dem deutschen Gesetzgeber Empfehlungen zur Behebung gegeben. Viele unserer Empfehlungen - aber leider nicht alle - sind in das Reformpaket eingeflossen.


Lesen Sie unsere Statements hier und hier

WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE 

EU-Richtlinie: Vorwand zur Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes?

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich endlich auf die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) geeinigt und damit eine der weitreichendsten Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts auf den Weg gebracht. Trotz einiger schmerzhafter Zugeständnisse an Wirtschaftslobbyisten und rechte Politiker wird die endgültige Fassung des Gesetzes demnächst in Kraft treten. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Mindestanforderungen des Gesetzes zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt in ihr nationales Rechtssystem übernehmen. Bedauerlicherweise wird dies von einigen Mitgliedstaaten auch zum Anlass genommen, bestehende nationale Schutzbestimmungen abzubauen. So droht  beispielsweise Deutschland akut damit zentrale Aspekte des Lieferkettengesetzes, wie die Berichtspflicht, auszusetzen.


Lesen Sie unsere Analyse


**Wenn Sie mehr wissen wollen: Im Herbst veranstalten wir eine Konferenz, die sich eingehend mit der Bedeutung dieser beiden Lieferketten-Gesetze befassen wird**

KiK übernimmt keine Verantwortung für Arbeitsbedingungen in Pakistan

2012 schockierte der Tod von 260 Arbeiter*innen bei einem verheerenden Brand in der Fabrik von Ali Enterprises in Pakistan die Welt. Als bekannt wurde, dass der deutsche Bekleidungsdiscounter KiK Hauptkunde der Fabrik war, formierte sich eine Bewegung für globale Unternehmensverantwortung, deren Forderungen inzwischen teilweise im deutschen Lieferkettengesetz verankert sind. Bis heute bezieht KiK Produkte aus Pakistan. 2023 konfrontierte die pakistanische Gewerkschaft NTUF gemeinsam mit FEMNET und dem ECCHR KiK mit Beweisen für systematische Arbeitsrechtsverletzungen in der Zulieferfabrik. Während KiK zunächst Bereitschaft zeigte, seinen Verpflichtungen aus dem Lieferkettengesetz nachzukommen und mit der Gewerkschaft ein Abkommen aushandelte, wurde schnell klar, dass der KiK-Zulieferer die Arbeitsbedingungen nicht verbessern würde. Um wirklich Verantwortung zu übernehmen, hätte KiK seine eigene Einkaufspraxis kritisch hinterfragen und das Abkommen selbst unterzeichnen müssen. NTUF, FEMNET und ECCHR beschlossen daher, die Verhandlungen mit dem Unternehmen vorerst auszusetzen.

 

Mehr zum Fall

BORDER JUSTICE

Die Nador-Melilla-Grenzfalle. © Border Forensics

Gegenuntersuchung des rassistischen Massakers an der spanisch-marokkanischen Grenze

Vor zwei Jahren wurde der Grenzübergang bei Melilla zu einer tödliche Falle, in der zahlreiche Menschen ums Leben kamen. Bis heute werden noch 70 Personen vermisst, und es sind 27 Todesopfer bestätigt. In Zusammenarbeit mit Border Forensics und Irídia - Center for Defense of Human Rights hat das ECCHR eine umfassende Rekonstruktion der Ereignisse unterstützt, die die tödlichen Auswirkungen der Grenzkooperation zwischen Spanien und Marokko sowie deren gemeinsame Verantwortung aufzeigt.


Mehr in unserem Supporter-Newsletter

Kriminalisierung von Solidarität bleibt juristisch fragwürdig

Die europäische Gesetzgebung gegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise wurde diesen Monat in einem richtungsweisenden Fall vor Gericht gebracht. Als höchste juristische Institution der EU überprüft der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob das sogenannte “Schleuser-Paket” ("Facilitators Package") der EU die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unverhältnismäßig kriminalisiert. Auslöser der Prüfung ist der Fall Kinsa (ehemals Kinshasa), in dem es um eine Kongolesin geht, die in Italien wegen "Beihilfe zur illegalen Einreise" ihrer Tochter und ihrer Nichte zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Sie wird von der Anwältin Francesca Cancellaro vertreten, und das ECCHR unterstützt die Kampagne. Gesetze gegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise haben dazu geführt, dass Tausende von Menschen auf der Flucht, sowie die Seenotrettung, NGOs und Personen, die humanitäre Hilfe leisten, kriminalisiert werden.


Mehr über die Kampagne

Pushback-Risiko und andere Gefahren des Asylsystems in Kroatien

Gerichte in drei deutschen Bundesländern haben kürzlich Abschiebungen von Schutzsuchenden nach Kroatien gestoppt, die laut Dublin-Abkommen legal wären. Die Richter begründeten ihre Entscheidungen mit strukturellen Mängeln im kroatischen Asylsystem, der hohen Gefahr von Kettenabschiebungen und dem Fehlen effektiver Rechtsmittel für Personen, die unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind. Die Urteile stützen sich unter anderem auf ein Gutachten des ECCHR.


Lesen Sie unser Expertengutachten

INSTITUT FÜR JURISTISCHE INTERVENTION

Extraktivistische Politik in Argentinien: ECCHR-Sommerlektüre

Die Wahl von Javier Milei zum Präsidenten Argentiniens verschärft die Bedrohung indigener Gemeinschaften. Denn die neue Regierung ist dabei, rechtliche und institutionelle Schutzmaßnahmen für indigenes Land abzuschaffen, um den Abbau von Mineralien und Rohstoffen zu beschleunigen. In ihrem Gespräch "Beyond Limitations" diskutieren der Künstler und Aktivist Tomás Saraceno und der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck über die Auswirkungen der neoliberalen Greenwashing-Politik sowie über vergangene und aktuelle Kämpfe in Argentinien.


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Online Lesen im ECCHR Living Open Archive

(nur auf Englisch verfügbar)

ECCHR

Wir begrüßen neue Kolleg*innen und Trainees

Natalja Smirnova und Tanvi Kohli, Trainees im Team Wirtschaft und Menschenrechte 


Vera Arndt, Trainee im Team Border Justice 


Aditi Saxena, Chancellor Fellow im Team Wirtschaft und Menschenrechte 


Martha Bracklo, studentische Mitarbeiterin im Team Medien und Kommunikation 


Nicole Weigert, Mitarbeiterin in der Abteilung Finanzen und Verwaltung


Florentina Pircher, Advocacy Consultant im Team Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung


Shastikk Kumaran, Sophia Foukis und Whitney Nosakhare, Trainees im Team Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung 


Hannes Jürgens, Trainee im Team Medien und Kommunikation

VERANSTALTUNGEN

Filmvorführung: Water for Life

Water for Life erzählt von den Kämpfen dreier Umweltschützer*innen aus Lateinamerika. Sie wehren sich dagegen, dass die von der Regierung unterstützte Industrie und transnationale Konzerne Wasser umleiten, um es für Bergbau, Wasserkraftwerke und großflächige Landwirtschaft zu verwenden. Im Anschluss an die Filmvorführung findet ein Gespräch zwischen Manuela Royo Letelier, chilenische Menschenrechts- und Naturschützerin, und Andrea Pietrafesa vom ECCHR statt.


12. Juli, 17:00 Uhr, ECCHR, Zossener Str. 55-58 (Treppenhaus D), Berlin


Mehr Infos

Doppelstandards und internationales Recht

Andreas Schüller und Isabelle Hassfurther vom ECCHR beschäftigen sich in diesem Workshop mit der Frage, wie Doppelstandards im internationalen Recht zum Ausdruck kommen und wie Vorwürfe der Doppelmoral in verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen formuliert und wahrgenommen werden.

 

15. - 16. Juli, Freie Universität Berlin, Thielallee 69, Berlin


Mehr Infos

VERGANGENE VERANSTALTUNGEN

Rassistische Grenzen und Pushbacks

Bei einer von den Kritische Jurist*innen der FU Berlin organisierten Veranstaltungen, sprachen Hanaa Hakiki und Delphine Rodrik vom ECCHR am 11. Juni über die vorherrschende Straflosigkeit und verhinderte Gerechtigkeit.

 

Roundtable zu Grenzregimen und dem Recht auf Mobilität

Hanaa Hakiki vom ECCHR diskutierte am 31. Mai mit zahlreichen anderen Praktiker*innen an der Queen Mary Universität in London über sichtbare und unsichtbare Grenzen. 

 

Mitschnitt anschauen


Interdisziplinärer Workshop zu Critical Border Studies 

Auf einem Workshop des Oñati International Institute for the Sociology of Law am 23. und 24. Mai brachte Delphine Rodrik vom ECCHR Theorie, Praxis und kritische Reflexion über Grenze zusammen und diskutierte anhand der spanisch-marokkanischen Grenze über strategische Prozessführung.

 

Mehr Informationen

Bemühungen um Rechenschaftspflicht nach 13 Jahren Gräueltaten in Syrien

Obwohl Assad an der Macht bleibt, ist die Straflosigkeit für Verbrechen in Syrien nicht mehr absolut - dank zahlreicher Initiativen im Rahmen des internationalen Rechts. Patrick Kroker vom ECCHR analysierte am 16. Mai Erfolge und blinden Flecken dieses juristischen Patchworks.


Mitschnitt anschauen (auf Arabisch)


re:publica 2024: Visionen für die Agrarwende oder Business as usual?

Die globale Agrarindustrie ist einer der Hauptverursacher der Klimakrise, der Ressourcenverknappung und des Artensterbens. Am 24. Mai nahm Christian Schliemann-Radbruch vom ECCHR an einer Podiumsdiskussion teil, die sich mit der Frage beschäftigte, ob und wie Lieferketten-Gesetze diesen Tendenzen entgegenwirken können.


Mitschnitt anschauen

Mögliche Wendepunkte im Waffenhandel

Mit politischem Druck und juristischen Interventionen haben unterschiedliche Akteure in den vergangenen Monaten die gewohnte Praxis des internationalen Waffenhandels in Frage gestellt. Chloé Bailey vom ECCHR nahm an einer Diskussion darüber teil, wie aus derartigen Bemühungen neue Strategien zur Einschränkung des Waffenhandels entstehen könnten.

 

Mitschnitt anschauen


Human Rights Committee: Öffentliche Anhörung im deutschen Parlament

Wie ist es um den internationalen Menschenrechtsschutz bestellt? Am 10. Juni 2024, dem 70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention, befasste sich der Menschenrechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung von Experten, darunter Wolfgang Kaleck vom ECCHR, mit dieser Frage.

 

Wolfgang Kalecks Statement lesen

Mitschnitt anschauen

Wiener Prozesse - Die Heuchelei der Gutmeinenden

Am 16. Juni wurde Wolfgang Kaleck von Theatermacher Milo Rau eingeladen, die Abschlussrede bei den Wiener Prozessen zu halten. Bei der Performance zur Legitimität kontroverser politischer Aktionen, ging es insbesondere um die Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen der letzten Generation und pro-palästinensischen Demonstrant*innen.


Mitschnitt anschauen


Eine neue Front gegen die Hauptverursacher von CO2-Emissionen

Theresa Mockel vom ECCHR nahm am 12. Juni an einer Podiumsdiskussion über strategische Klimaklagen teil. Deren Ziel ist es, große Unternehmen für deren maßgeblichen Anteil am Klimawandel zur Rechenschaft zu ziehen. Die Veranstaltung untersuchte mögliche rechtliche Schritte gegen solche Unternehmen.


Mehr Infos

Kein Ausweg? Menschenrechtsverletzungen in Libyen und europäische Verantwortung

In Libyen zeigt sich exemplarisch, welche Verantwortung europäische Abschottungspolitik für schwerste systematisch begangene Verbrechen an Migrant*innen und Geflüchteten trägt. In der Veranstaltungsreihe "Border Struggle", organisiert von den Kritischen Jurist*innen Leipzig, erläuterten ECCHR-Legal Advisor Allison West und Fellow David Yambio (Refugees in Libya), wieso der Internationale Strafgerichtshof gegen die verantwortlichen EU-Akteure ermitteln sollte.


FÜR GLOBALE GERECHTIGKEIT

Die Welt ist nur gerecht, wenn Menschenrechte universell gelten und

verwirklicht werden. Dafür kämpfen wir weltweit:
mit Betroffenen, mit Partner*innen, mit juristischen Mitteln.
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.

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AUSGEWÄHLTE PUBLIKATIONEN

ECCHR

Nun auch auf Englisch Dossier: Gerechtigkeit für Afrin

LOA.ECCHR, Juli 2024

 

Sarah Imani / Leokadia Melchior

Über Resitionen zu reparativer Gerechtigkeit: Repatriierungsprozesse als Frage der Grund- und Menschenrechte

Medium, Juli 2024

 

Isabelle Hassfurther

Reform of the International Criminal Law Framework in Germany – Successful Changes and Missed Opportunities: Part I

(nur auf Englisch verfügbar)

OpinioJuris, 13. Juni 2024

 

Isabelle Hassfurther

Gelungene Änderungen und verpasste Chancen - Zur Reform des deutschen Vökerstrafrechts

Verfassungsblog, 12. Juni 2024


Annabell Brüggemann

Globale Arbeitskämpfe: Wie Gewerkschaften im Globalen Süden das deutsche Lieferkettengesetz für ihre Arbeit nutzen können. Das Beispiel der pakistanischen Textilindustrie.

Südlink-Magazin, 1. März 2024


Annabell Brüggemann

Interview über das EU-Lieferkettenrecht und die Gewerkschaftsverhandlungen: Das Gesetz alleine entscheidet nichts

Ak, 18. Juni 2024


Miriam Saage-Maaß

Der EGMR hat eine große Chance verpasst 

Table Media, 16. April 2024


Alexander Schwarz

Interview zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Vor Kriegsende keine weiteren Waffenlieferungen für Israel

nd-aktuell, 12. Jui 2024 


Alexander Schwarz

Interview: Berlin 'violating' arms trade obligation

(nur auf Englisch verfügbar)

Deutsche Welle, 30. Mai 2024


Alexander Schwarz

Haftbefehle gegen Netanjahu und die Hamas?: Warum die Unabhängigkeit der Weltjustiz so wichtig ist

Tagesspiegel, 25. Mai 2024


Wolfgang Kaleck

Interview: Wikileaks-Gründer und USA:Die Folgen des Assange-Deals

ZDF, 25. Juni 2024


Wolfgang Kaleck

Lasst Julian Assange frei!

Blätter für deutsche und internationale Politik, April 2024


Laura Duarte Reyes / Nina Burri

Transnational corporate liability in the era of loss and damages: the case of Asmania Et Al. V Holcim

Kapitel in: Stefano Zirulia, Lidia Sandrini and Cesare Pitea (Ed.), What future for environmental and climate litigation? Exploring the added value of a multidisciplinary approach from international, private and criminal law perspectives, Pages  97–125. Milano University Press.)

(nur auf Englisch verfügbar)

ECCHR, HEKS/EPER, 2024

ZUM NACHHÖREN

Alexander Schwarz

Müssen zurück zu Verrechtlichung der internationalen Streitbeilegungen

Radio eins, 28 Mai 2024


Alexander Schwarz

Völkerrechtspodcast #37: Waffenexporte vor dem VG Berlin

Völkerrechtsblog, 07 Juni 2024


Alexander Schwarz / Annabell Brüggemann

dis:arm #16: Waffenexporte außer Kontrolle

Rosa Luxemburg Stiftung, 13 Juni 2024

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